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Betriebsräte und Kurzarbeit

N
Netwing
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Unternehmen will Kurzarbeit einführen. Ist es richtig das Mitglieder des Betriebsrates vor Kurzarbeit geschützt sind um ihre Tätigkeit weiter uneingeschränkt ausüben zu können? Wenn ja, gibt es Ausnahmen, z.B. besondere Betriebsvereinbarung?

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Community-Antworten (2)

E
Erwin

18.06.2009 um 20:46 Uhr

@Netwing

..vor Kurzarbeit geschützt sind... Das ist für einen BR eine sehr ungeschickte Aussage! Solidarität ist eigentlich das Stichwort für den BR, also immer gemeinsam mit den AN, mit ihren Wählern.

Aber, die Zeit welche für BR-Tätigkeiten benötigt wird bleibt. Diese ist von Kurzarbeit ausgenommen. Denn die Kosten der BR-Arbeit trägt nicht der Steuerzahler via Kurzarbeitergeld sondern der AG. Da sbedeutet auch, dass vollfreigestellte Mandatsträge rnicht zur Kurzarbeit angemeldet werden können. Für Teilfreigestellte gilt dieses für die Zeit der Teilfreistellung.

W
Werner

19.06.2009 um 08:29 Uhr

Moin erwin, Du schreibst: "Da sbedeutet auch, dass vollfreigestellte Mandatsträge rnicht zur Kurzarbeit angemeldet werden können." Wo steht bzw wie begründet sich das?

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