Erstellt am 18.06.2009 um 18:46 Uhr von erwin
@Netwing
>> ..vor Kurzarbeit geschützt sind...
Das ist für einen BR eine sehr ungeschickte Aussage! Solidarität ist eigentlich das Stichwort für den BR, also immer gemeinsam mit den AN, mit ihren Wählern.
Aber, die Zeit welche für BR-Tätigkeiten benötigt wird bleibt. Diese ist von Kurzarbeit ausgenommen. Denn die Kosten der BR-Arbeit trägt nicht der Steuerzahler via Kurzarbeitergeld sondern der AG. Da sbedeutet auch, dass vollfreigestellte Mandatsträge rnicht zur Kurzarbeit angemeldet werden können. Für Teilfreigestellte gilt dieses für die Zeit der Teilfreistellung.
Erstellt am 19.06.2009 um 06:29 Uhr von Werner
Moin erwin,
Du schreibst:
"Da sbedeutet auch, dass vollfreigestellte Mandatsträge rnicht zur Kurzarbeit angemeldet werden können."
Wo steht bzw wie begründet sich das?