Erstellt am 08.11.2005 um 21:54 Uhr von ola!
Stellt sich diese Frage wirklich?
Wenn der AN einen Arbeitsunfall hatte und er behandelt werden muss, also die Ursache seiner Verletzung mit dem betrieblichen Geschehen zusammenhängt, wird der AG sicher auch freiwillig die parr Stunden gutschreiben, - denke ich -
In Betriebe die mir bekannt sind war dies nie ein Problem.
- Ob der AG dies aber MUSS, vermag ich nicht zu beurteilen.
Andererseits bibt es aber auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Durch die wäre sichergestellt dass der AN durch seinen Unfall nicht noch schlechter gestellt wäre.
Erstellt am 09.11.2005 um 07:55 Uhr von Täve
Stunden gutschreiben und gleichzeitig krankgeschrieben? Das ist doch ein doppelter Verdienst, Schwarzarbeit? Wo geht das denn?
Erstellt am 10.11.2005 um 14:09 Uhr von edelweis
Bei Betriebsunfällen wird ja unterschieden, ob es sich um einen "meldepflichtigen"Unfall handelt oder nicht. Meldepflichtig bei der zuständigen BG sind Unfälle mit Arbeitsunfähigkeit über 3 Tage Dauer(Kalendertage).Wenn es sich also um einen meldepflichtigen Unfall handelt, zahlt die BG und bisher hat die auch die Stunden für den Arztbesuch nach dem Unfall immer übernommen. Im anderen Fall hat unser AG die Std. übernommen. Ob es dazu gesetzliche Bestimmungen gibt, weiß ich im Moment nicht. Wenn der MA wirklich "krankgeschrieben" ist, werden bei uns z.B. die verbleibenden Stunden nach dem Unfall über die LFZ abgerechnet, der Rest in ganzen Tagen.