Kurzarbeit und Elterngeld
Hallo, gibt es eine (neue) Regelung zu Kurzarbeit und Elterngeld - und bräuchten deswegen Mitarbeiter die in Elternzeit gehen nicht mehr von der Kurzarbeit (per BV) ausgeschlossen werden, um die finanziellen Nachteile zu vermeiden? Oder ist das allein ein Gerücht des Arbeitgebers, der angeblich von der Agentur für Arbeit bestätigt bekommen hat, dass es diese Nachteile aufgrund einer Neuregelung nicht mehr gäbe?
Community-Antworten (1)
18.06.2009 um 15:52 Uhr
Die angebliche Bestätigung der AfA liegt dem ArbGeb bestimmt schriftlich vor und enthält die §§ der Neuregelung. (Nur damit die frischgebackenen Eltern den entsprechenden Arbeitsbeamten auf den Differenzbetrag von bis zu 420€ pro Monat verklagen können.) Hat der ArbGeb die Bestätigung nicht, halte ich es für ein übles(!!!) Gerücht.
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