eine Mitarbeiterin von uns, möchte während der Elternzeit, in dem sie Elterngeld bezieht (1Jahr)- Stundenweise unter 400 Euro weiterhin arbeiten.
Muss dies bei der Elterngeldstelle angezeigt werden? Wird dies auf das Elterngeld angerechnet?
Vielen Dank für die Hilfe.
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch