Erstellt am 18.06.2009 um 11:52 Uhr von erwin
@Maria
> Das BUrlG sieht eine Abgeltung eigentlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.
So ist es, diese könnte auch nur der Gesetzgeber ändern. Da AG und AN nicht die Gesetzgeber sind, können sie es nicht.
PS: Auch der dritte Beschäftigte (Leiter) kann seinen Urlaub nehmen, denn keiner ist unersetzbar und der AG würde den Betrieb ja auch nicht schließen, wenn dieser AN (Leiter) erkranken oder gar sterben würde. Dieses sollte man beiden einmal erklären.
Erstellt am 18.06.2009 um 12:41 Uhr von Kölner
@erwin
Naja. So wie Du das schreibst, stimmt es nicht.
Das EuGH-Urteil lässt auch zu, das Alt-Urlaub ausbezahlt wird.
Erstellt am 18.06.2009 um 13:00 Uhr von waschbär
@Maria,
mal so unter uns Pastoren Töchtern, obwohl es im BugUG so zu Lesen ist das der Urlaub, ansich nicht auszahlbar ist sondern verfällt ausser im Fall Krankheit laut EU :-))
gibt es immer wege ... das zu regeln. ! Jeep. Wandel den Urlaub in Überstunden um und schon nkann er ausgezahlt werden ohne das der BR oder sonst jemannd ein Problem hat. ....
Wiel Sprossen hat deine Leiter ?
Erstellt am 18.06.2009 um 13:13 Uhr von Maria
@waschbär
Pastoren Töchtern..... Ich bin religionsfrei!!!
Wieviele Sprossen?..... - Zuviele für dich !?!
Maria
Erstellt am 18.06.2009 um 15:14 Uhr von waschbär
@ Maria, (magdalena??)
Also mehr als eine Hühnerleiter ? Die ist ja wie das Leben, kurz und beschiexxen .-)
Erstellt am 18.06.2009 um 15:21 Uhr von Kölner
@waschbär
Wie wandelt man denn legal Urlaubstage in Überstunden?
Erstellt am 19.06.2009 um 10:17 Uhr von waschbär
@Kölner,
wie kommt die Scheixxe auf das Dach ? Genau es gibt jemannden dem es nicht stört, diese zu Deckeln :-) Ein Wille ein weg. Es ist genau so wie bei Ausschreibungen, die der AG nicht möchte , wo aber der BR den Ausschreibungsverzicht nicht zu stimmt.Und sich frohlokkend MAs Bewerben und dennoch bekommt der eine den Posten....
Das mit der Wandlung ist genau so. Der Urlaub gilt als genommen, aber der MA hat in dieser Zeit gearbeit. Auf der Zeit erfassung steht Urlaub. Aber die Folge Tage werden mit Überstunden geplannt, die tatsächlich nicht genommen wurden. Und da sie auch nicht ausgeglichen werden können werden sie Ausgezahlt.
Wer entscheidet ob meine Zeiterfassung Gültig ist ? Genau der gleiche der die Überstunden beim BR durch bringt. Und genau diese Person möchte bestimmt nicht "Zicken".
Aber ich muss sagen das dieser Catch 22 , nur in Positionen gelbt wird , wo eh Schmerz freiheit Besteht.
Erstellt am 19.06.2009 um 10:35 Uhr von Kölner
@waschbär
Das wäre so einer der Fälle, bei denen sogar der AN ein versicherungsrechtliches Problem bekommen könnte, wenn mal ganz Böses will.
Erstellt am 19.06.2009 um 10:38 Uhr von HaraldG
@Kölner
Sollte meine Zivilrechtliche Einschätzung stimmen, handelt es sich also weniger um ein rechtliches, als viel mehr um ein (macht-) politisches Problem im Betrieb: Wer setzt das Recht (der ArbeitnehmerInnen auf Erholungsurlaub) tatsächlich durch? Recht haben und Recht bekommen sind bekanntnlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Du solltest Dich in dieser Sache an Euren Betriebsrat bzw. die für den Betrieb zuständige Gewerkschaft wenden, damit ein sinnvolles Vorgehen geplant und umgesetzt wird. Was nützt Dir letztlich ein gewonnener Urlaubstag, wenn die Weiterarbeit im Betrieb unmöglich wird?
mfg. Harald Glöckner bringt Glamour in Ihr Betriebsleben
Erstellt am 19.06.2009 um 10:50 Uhr von Kölner
@HaraldG, Glamourboy
Was ist das für eine Antwort?
Erstellt am 19.06.2009 um 11:09 Uhr von waschbär
@Kölner,
das stimmt schon, aber oft blendet das Geld... so shr das andere Bedenken entfallen, ausserdem in der Gehaltsstufe müsste es eigendlich klar sein, das es schief gegen könnte.
Die alternative ist der verfall des Urlaubs... und da hätten die Herren und die Dame etwas dagengen. Weil irgendwie muss es ja möglich sein, sich durch zu schummeln. Um sich so die Treue und Verschwiegenheit der Illuminatis zu erkaufen.
Erstellt am 19.06.2009 um 11:12 Uhr von HaraldG
Ahhhh....ich hoffe du hast dir schon die anit-illuminaten kappe gekauft!
Erstellt am 19.06.2009 um 11:28 Uhr von Lotte
HaraldG,
Glamour (v. engl. grammar [schrift]gelehrsam) bezeichnete ursprünglich die magisch-okkulte Fähigkeit der Geisterbeschwörung.
Da verzichte ich dankend, gibt Geister genug bei uns...
Erstellt am 19.06.2009 um 11:43 Uhr von waschbär
@Lotte,
du ich werde ganz gribbelig, wenn du so was schreibst.. das hat so eine wirkung... ich steht voll auf interlektuel.