Liebe ForumsteilnehmerInnen,

in unserem Betrieb gibt es eine kleine Abteilung mit drei Beschäftigten.
Zwei sind seit Anfang des Jahres im Krankenstand, eine Rückkehr ist erst im Herbst zu erwarten. Urlaub von 2009 wurde bisher nicht genommen.
Beide haben auch noch Resturlaub aus 2008.
Bisher werden diese Stellen mit Aushilfen besetzt.
Der dritte Beschäftigte (Leiter) kann derzeit keinen Urlaub nehmen, da wegen Spezialisierung die Aushilfen nicht alleine tätig sein können.
Nun haben sich AG und die zwei Langzeiterkrankten darauf geeinigt (ohne BR), dass ein Teil des Urlaubs ausbezahlt werden soll. Ist das rechtens?
Bei uns gilt der TVöD. Das BUrlG sieht eine Abgeltung eigentlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.
Vielen Dank für eure Antworten.
Maria