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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann Urlaub bei gegenseitigem Einverständnis ausbezahlt werden?

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Maria
Jan 2018 bearbeitet

Liebe ForumsteilnehmerInnen,

in unserem Betrieb gibt es eine kleine Abteilung mit drei Beschäftigten. Zwei sind seit Anfang des Jahres im Krankenstand, eine Rückkehr ist erst im Herbst zu erwarten. Urlaub von 2009 wurde bisher nicht genommen. Beide haben auch noch Resturlaub aus 2008. Bisher werden diese Stellen mit Aushilfen besetzt. Der dritte Beschäftigte (Leiter) kann derzeit keinen Urlaub nehmen, da wegen Spezialisierung die Aushilfen nicht alleine tätig sein können. Nun haben sich AG und die zwei Langzeiterkrankten darauf geeinigt (ohne BR), dass ein Teil des Urlaubs ausbezahlt werden soll. Ist das rechtens? Bei uns gilt der TVöD. Das BUrlG sieht eine Abgeltung eigentlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor. Vielen Dank für eure Antworten. Maria

6.042014

Community-Antworten (14)

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Erwin

18.06.2009 um 13:52 Uhr

@Maria

Das BUrlG sieht eine Abgeltung eigentlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.

So ist es, diese könnte auch nur der Gesetzgeber ändern. Da AG und AN nicht die Gesetzgeber sind, können sie es nicht.

PS: Auch der dritte Beschäftigte (Leiter) kann seinen Urlaub nehmen, denn keiner ist unersetzbar und der AG würde den Betrieb ja auch nicht schließen, wenn dieser AN (Leiter) erkranken oder gar sterben würde. Dieses sollte man beiden einmal erklären.

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Kölner

18.06.2009 um 14:41 Uhr

@erwin Naja. So wie Du das schreibst, stimmt es nicht. Das EuGH-Urteil lässt auch zu, das Alt-Urlaub ausbezahlt wird.

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Waschbär

18.06.2009 um 15:00 Uhr

@Maria, mal so unter uns Pastoren Töchtern, obwohl es im BugUG so zu Lesen ist das der Urlaub, ansich nicht auszahlbar ist sondern verfällt ausser im Fall Krankheit laut EU :-))

gibt es immer wege ... das zu regeln. ! Jeep. Wandel den Urlaub in Überstunden um und schon nkann er ausgezahlt werden ohne das der BR oder sonst jemannd ein Problem hat. ....

Wiel Sprossen hat deine Leiter ?

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Maria

18.06.2009 um 15:13 Uhr

@waschbär Pastoren Töchtern..... Ich bin religionsfrei!!! Wieviele Sprossen?..... - Zuviele für dich !?! Maria

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Waschbär

18.06.2009 um 17:14 Uhr

@ Maria, (magdalena??)

Also mehr als eine Hühnerleiter ? Die ist ja wie das Leben, kurz und beschiexxen .-)

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Kölner

18.06.2009 um 17:21 Uhr

@waschbär Wie wandelt man denn legal Urlaubstage in Überstunden?

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Waschbär

19.06.2009 um 12:17 Uhr

@Kölner, wie kommt die Scheixxe auf das Dach ? Genau es gibt jemannden dem es nicht stört, diese zu Deckeln :-) Ein Wille ein weg. Es ist genau so wie bei Ausschreibungen, die der AG nicht möchte , wo aber der BR den Ausschreibungsverzicht nicht zu stimmt.Und sich frohlokkend MAs Bewerben und dennoch bekommt der eine den Posten.... Das mit der Wandlung ist genau so. Der Urlaub gilt als genommen, aber der MA hat in dieser Zeit gearbeit. Auf der Zeit erfassung steht Urlaub. Aber die Folge Tage werden mit Überstunden geplannt, die tatsächlich nicht genommen wurden. Und da sie auch nicht ausgeglichen werden können werden sie Ausgezahlt.

Wer entscheidet ob meine Zeiterfassung Gültig ist ? Genau der gleiche der die Überstunden beim BR durch bringt. Und genau diese Person möchte bestimmt nicht "Zicken".

Aber ich muss sagen das dieser Catch 22 , nur in Positionen gelbt wird , wo eh Schmerz freiheit Besteht.

K
Kölner

19.06.2009 um 12:35 Uhr

@waschbär Das wäre so einer der Fälle, bei denen sogar der AN ein versicherungsrechtliches Problem bekommen könnte, wenn mal ganz Böses will.

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HaraldG

19.06.2009 um 12:38 Uhr

@Kölner

Sollte meine Zivilrechtliche Einschätzung stimmen, handelt es sich also weniger um ein rechtliches, als viel mehr um ein (macht-) politisches Problem im Betrieb: Wer setzt das Recht (der ArbeitnehmerInnen auf Erholungsurlaub) tatsächlich durch? Recht haben und Recht bekommen sind bekanntnlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Du solltest Dich in dieser Sache an Euren Betriebsrat bzw. die für den Betrieb zuständige Gewerkschaft wenden, damit ein sinnvolles Vorgehen geplant und umgesetzt wird. Was nützt Dir letztlich ein gewonnener Urlaubstag, wenn die Weiterarbeit im Betrieb unmöglich wird?

mfg. Harald Glöckner bringt Glamour in Ihr Betriebsleben

K
Kölner

19.06.2009 um 12:50 Uhr

@HaraldG, Glamourboy Was ist das für eine Antwort?

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Waschbär

19.06.2009 um 13:09 Uhr

@Kölner, das stimmt schon, aber oft blendet das Geld... so shr das andere Bedenken entfallen, ausserdem in der Gehaltsstufe müsste es eigendlich klar sein, das es schief gegen könnte.

Die alternative ist der verfall des Urlaubs... und da hätten die Herren und die Dame etwas dagengen. Weil irgendwie muss es ja möglich sein, sich durch zu schummeln. Um sich so die Treue und Verschwiegenheit der Illuminatis zu erkaufen.

H
HaraldG

19.06.2009 um 13:12 Uhr

Ahhhh....ich hoffe du hast dir schon die anit-illuminaten kappe gekauft!

L
Lotte

19.06.2009 um 13:28 Uhr

HaraldG, Glamour (v. engl. grammar [schrift]gelehrsam) bezeichnete ursprünglich die magisch-okkulte Fähigkeit der Geisterbeschwörung.

Da verzichte ich dankend, gibt Geister genug bei uns...

W
Waschbär

19.06.2009 um 13:43 Uhr

@Lotte, du ich werde ganz gribbelig, wenn du so was schreibst.. das hat so eine wirkung... ich steht voll auf interlektuel.

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