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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrarbeit von Schwerbehinderten darf nicht ausbezahlt werden?

J
jp
Nov 2016 bearbeitet

Ein schwerbehinderter Kollege möchte sich seine Zukunft nicht verbauen und macht deshalb auch Überstunden um ein dringendes Projekt fertigzustellen. Er wollte (wie sein Kollege) die Mehrarbeit ausbezahlt haben. Dem Kollegen wurde die Mehrarbeit ausbezahlt, aber dem Schwerbehinderten Kollegen nicht. Begründung des Vorgesetzten war "Schwerbehinderte müssen ihre Überstunden abfeiern und dürfen nicht ausbezahlt werden. Ist dieses Vorgehen korrekt? Warum? Warum nicht?

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

11.10.2008 um 18:43 Uhr

jp, das scheint mir aber eine sehr verquere Auslegung des § 124 des SGB IX zu sein ;-)

Es gibt keinen Grund, warum ein schwerbehinderter Kollege keine Gleichbehandlung erfahren sollte, ganz im Gegenteil, es gibt das AGG. Und solch eine Begründung eines Vorgesetzten verstößt ganz klar dagegen.

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