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Urlaub an Feiertagen - bei Vollkonti in der Papierindustrie?

M
maenza
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Meine Frage betrifft den Urlaub an Feiertage im Vollkonti in der Papierindustrie Wenn ich an einen Feiertag schichtdienst habe und Frei haben will muss ich Urlaub beantragen ist soweit klar,wenn mir der Urlaub gewährt wurde bekam ich ihn nicht abgezogen. Das soll jetzt auf einmal anders sein, kann mir das einer erklären wieso ich an einen Feiertag Urlaub nehmen muss. Das ich nicht einfach Zuhause bleiben kann ist klar.

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Community-Antworten (2)

T
TROISDORFER

18.06.2009 um 07:25 Uhr

Hallo maenza, sowas muß im TV oder in einer BV geregelt sein,bei vollkontinuierlichen Vier Schichtbetrieb gelten auch die Gesetzlichen Feiertage als Arbeitstage, das ist durch den Schichtplan geregelt,Vierschichtler bekommen mehr Urlaub sowie die geregelten Freischichten ... Habt ihr einen Betriebsrat und unterliegt ihr einen Tarifvertrags ? MFG Troisdorfer

M
maenza

18.06.2009 um 12:20 Uhr

Hallo Im Manteltarifvertrag der Papierindustrie steht unter §25 Absatz 2.3.1 Urlaubstage sind alle Arbeitstage mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. 2.3.2 Als Arbeitstage zählen alle Tage, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung der tariflich vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu arbeiten hat.

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