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Zustimmung rollende Woche?

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orcie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

bei uns wurde für zwei monate rollende woche eingeführt ohne absprache mit dem BR. muß eigendlich die rollende woche nicht beantragt werden plus zustimmung des BR?

danke für eure antworten orci

6.06507

Community-Antworten (7)

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DerAlteHeini

17.06.2009 um 17:07 Uhr

orcie Was ist eine rollende Woche?

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Petrus

17.06.2009 um 17:15 Uhr

@Heini: Ein Dienst-/Schichtplanmodell.

@orcie: Ja. Siehe §87(1) Nr.2 BetrVG.

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monalisa

17.06.2009 um 17:21 Uhr

@Petrus, lass dich nicht veräppeln, dieser alte Mann weiss sehr genau, was eine "rollende Woche" ist!

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DerAlteHeini

17.06.2009 um 18:09 Uhr

orcie Naja, wenn es denn ein Dienst-/Schichtplanmodell ist, schlage man den § 87 BetrVG auf, sucht sich raus wo der BR mitbestimmen kann und arbeite es ab.

MonaLisa Den Begriff "rollende Woche" kannte ich nicht. Aber kann natürlich sein, dass in meinem Alter so langsam die Synapsen verkleben.

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Petrus

17.06.2009 um 18:10 Uhr

@ML, Du weißt doch, wenn man älter wird und womöglich jahrelang Vollkonti arbeiten musste, dann entstehen gesundheitliche Einschränkungen... Die einen kriegen's im Kreuz, bei anderen leidet das Gedächtnis, ...

@orcie: Falls die Handlungsmöglichkeiten zu Deinen ungestellten Fragen zählen: §23(3) BetrVG - in diesem Falle im Wege einer einstweiligen Verfügung.

@Heini: Die WAF war so freundlich, auf ein von ihr angebotenes Seminar hinzuweisen, in dem u.a. rollierende Arbeitszeitmodelle besprochen werden. Vielleicht etwas für Dich?

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orcie

18.06.2009 um 14:31 Uhr

hallo,

mit rollender woche meinte ich daß jetzt auch noch am wochende durchgearbeitet wird. braucht mann da nicht erst eine genehmigung vom jeweiligen bundesland?

orci

L
Lotte

18.06.2009 um 14:44 Uhr

orcie, der AG muss den BR beteiligen und die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamt einholen (bei Arbeit an Sonn- und Feiertagen) Sieh mal z. B. hier: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1913674_N36041163_L20_D0_I1717444.html

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