Lokalbetriebsrat an einzelnen Standorten / Gesamtbetriebsrat
Hallo zusammen,
unser Unternehmen hat 2 räumlich getrennte Produktionsstandorte X und Y. An einem Standort X soll das kontinuierliche 24/7 - Schichtmodell ("rollende Woche") eingeführt werden. Dazu soll mit dem lokalen Betriebsrat vor Ort eine BV abgeschlossen werden. Nun sollen aber Beschäftigte aus dem anderen Standort Y dort mit in die rollende Woche eingebunden werden. Meine Frage dazu: ist der lokale Betriebsrat von Standort Y mitbestimmungsberechtigt in dem Sinne, für die betroffenen Beschäftigten eine eigene BV zu fordern?
Gleich vorweg: wir haben aktuell noch keinen GBR.
Vielen Dank!
Community-Antworten (5)
23.06.2022 um 12:10 Uhr
wie sind die KollegInnen denn vor Ort eingebunden? Arbeiten die da und sind nur "personaltechnisch" bei Euch aufgehangen? oder arbeiten die bei Euch z.B. mit Vorarbeiten für das andere Werk und müssen daher im selben Rhythmus arbeiten?
30.06.2022 um 11:41 Uhr
Vielen Dank für die Anrwort. Das Thema ist erledigt, wir haben hierzu eine BV mit dem Arbeitgeber geschlossen. Eine Frage aber bleibt noch: Thema GBR: Der lokale BR am Standort Y besteht aus 5 Mitgliedern, am Standort X nur 1 BRV. Wie sieht in diesem Fall ein GBR aus?
30.06.2022 um 12:32 Uhr
BetrVG §47 Abs 2: "In den Gesamtbetriebsrat entsendet jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder; jeder Betriebsrat mit mehr als drei Mitgliedern entsendet zwei seiner Mitglieder. Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt werden."
und zu den Abstimmung Abs 7: "Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder, so stehen ihnen die Stimmen nach Satz 1 anteilig zu."
30.06.2022 um 12:34 Uhr
2 Mitglieder aus euren BR und der Einzel-BR sind dann im GBR.
30.06.2022 um 12:53 Uhr
Ok, dann passt das so. Vielen Dank für eure Hilfe!
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