Rollende Woche bei Azubis erlaubt
Hallo!
ist es zulässig, dass Lehrlinge über 18 Jahre - also 2. bzw. 3. Lj bereits für die rollende Woche eingeteilte werden??
Bitte um Antwort, wer sich da schon kundig gemacht hat
Danke
Community-Antworten (1)
24.10.2010 um 21:19 Uhr
Hallo, Jugendliche ab dem 18ten Lebensjahr fallen nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Also können sie auch rollierend eingeteilt werden.
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