Erstellt am 11.06.2020 um 10:30 Uhr von Kratzbürste
Ferien heißt nicht zwangsläufig Sommerferien. Ausserdem wäre zu hinterfragen, welche Gründe deine Vorgesetzte hat, dir deinen Urlaubswunsch zu verwehren.
Gibt es bei euch einen BR?
Erstellt am 11.06.2020 um 11:42 Uhr von celestro
Zunächst gilt:
"§ 7 BUrlG
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) 1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Erstellt am 11.06.2020 um 12:42 Uhr von tante frieda
Gibt es bei euch eine Betriebsvereinbarung zum Urlaub? Da könnten die Kriterien geregelt sein. Ganz allgemein gilt, dass du keinen Rechtsanspruch hast, zu einem bestimmten Termin Urlaub zu machen. Das sind auch betriebliche Belange zu berücksichtigen.
Erstellt am 11.06.2020 um 14:13 Uhr von Krambambuli
"sind auch betriebliche Belange" zu berücksichtigen; nein!
Zu berücksichtigen wären laut Gesetz " DRINGENDE" betriebliche Belange.
Ein erheblicher Unterschied!
Erstellt am 11.06.2020 um 16:42 Uhr von tante frieda
Selbst wenn dir der Urlaub in den Ferien „zusteht“. Das Problem wird sein, dein Recht durchzusetzen. Du müsstest letztendlich zu einem Rechtsstreit bereit sein, notfalls mit Klage und Arbeitsgericht.