Erstellt am 12.06.2009 um 14:48 Uhr von erwin
hallo, einach mal den Satz google und dann findet man das:
http://www.bgete.de/unfall/ub_faq.html
Bin ich unfallversichert, wenn ich – trotz Krankmeldung – zur Arbeit gehe?
Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie sich selbst im Betrieb gefährden können, wenn Sie sich vorzeitig und gegen ärztlichen Rat für eine Tätigkeitsaufnahme entscheiden.
Erstellt am 12.06.2009 um 15:22 Uhr von kriegsrat
eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ja jetzt kein ärztliches arbeitsverbot
aber inwieweit dem AN ein (mit)verschulden bei einem evtl. arbeitsunfall von der berufsgenossenschaft unterstellt wird, um evtl. leistungen zu kürzen oder ganz zu streichen, wird man wohl erst merken, wenn es soweit ist.....
die sind kreativ, wenn es ans zahlen geht.....
die frage ist eine andere
ich finde, ihr solltet hier umgehend durch information (aushang?) gegensteuern
AU ist AU, wenn der AG hier psychisch druck aufbauen will, trotz AU weiterzuarbeiten, kann man das nicht so im raum stehen lassen
Erstellt am 12.06.2009 um 17:29 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Hast Du so etwas schon mal erlebt? Ich nicht. Aber wie ich Dich kenne, wirst Du Deine Urteilsdatenbank knebeln und fesseln bis Du ein entsprechendes Urteil findest.
Erstellt am 12.06.2009 um 17:48 Uhr von kriegsrat
@kölner
warum ? bei AU wird nicht gearbeitet . punkt. wär ja noch schöner....
aber die berufsgenossen können ganz schön üble burschen sein........