W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verlängerte Kurzarbeit für während der Kurzarbeit erkrankte Arbeitnehmer?

H
Holzwurm
Nov 2016 bearbeitet

Unsere GL schickt gibt die Anweisung an Abt. Leiter, erkrankte AN statt 2 Tagen pro Woche 4 Tage in Kurzarbeit zu schicken. Das ist doch wohl nicht rechtens, oder?? Wir vom BR finden aber nichts schriftliches dazu. Wie sollen wir verfahren?

5.67401

Community-Antworten (1)

H
henry

11.06.2009 um 14:52 Uhr

Hallo Holzwurm,

schau doch mal ins Entgeltfortzahlungsgesetz §4 Absatz 3. "wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die für den Arbeitnehmer maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne Absatz 1 anzusehen" . Wenn also die MA (wenn sie nicht Arbeitsunfähig wären), an 2 Tagen pro Woche verkürzt arbeiten würden, so darf im Falle der Arbeitsunfähigkeit auch nur an 2 Tagen pro Woche Kurzarbeit abgerechnet werden. Ihr als BR habt auch nach §87 BetrVG Absatz 3 "vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit" ein Mitbestimmungsrecht, dass wenn eine Einigung nicht zustande kommt, über die Einigungsstelle geregelt werden kann. Das solltet ihr eurer GL deutlich machen.

Gruß henry

Ihre Antwort