Erstellt am 09.06.2020 um 14:47 Uhr von Kjarrigan
Verträge sind einzuhalten - auch für den AG
Das bedeutet, dass - wenn die Zeiten so explizit im AV stehen - der AG diese auch nur mit Einverständnis des AN ändern kann.
Das der BR da noch ein MBR hat - ist die zweite Geschichte und davon zunächst unabhängig. Aber eine Zustimmung des BR ersetzt "auch" nicht das Einverständnis des AN.
Erstellt am 09.06.2020 um 15:09 Uhr von ganther
"Das bedeutet, dass - wenn die Zeiten so explizit im AV stehen - der AG diese auch nur mit Einverständnis des AN ändern kann." … und im Arbeitsvertrag nichts weiteres steht, dass dem AG nicht ein einseitiges Recht zur Veränderung gibt und diese Regelung dann auch noch AGB-konform ist
Erstellt am 09.06.2020 um 16:10 Uhr von Dummerhund
Schaut man sich die veränderten Zeiten an und rechnet diese gegeneinander auf, fragt man sich in wie weit würde der AG da auch was an der Vergütung ändern wollen.