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Arbeitszeit

Z
Zepelin
Jun 2020 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es Arbeitsverträge die von 06.00 Uhr bis 15.00 Uhr abgeschlossen worden waren. Jetzt möchte der AG diese Zeiten ändern. Von 05.45 Uhr bis 14.20Uhr. Darf der AG dieses , ohne mit den betroffenen Personal darüber gesprochen zu haben , ob diese damit einverstanden sind ihre Arbeitszeiten zu ändern? Der AG möchte das der BR die Zustimmung gibt diese neuen Arbeitszeiten zu erlauben. Wohlgemerkt über den Köpfen des Personals.

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

09.06.2020 um 16:47 Uhr

Verträge sind einzuhalten - auch für den AG Das bedeutet, dass - wenn die Zeiten so explizit im AV stehen - der AG diese auch nur mit Einverständnis des AN ändern kann.

Das der BR da noch ein MBR hat - ist die zweite Geschichte und davon zunächst unabhängig. Aber eine Zustimmung des BR ersetzt "auch" nicht das Einverständnis des AN.

G
ganther

09.06.2020 um 17:09 Uhr

"Das bedeutet, dass - wenn die Zeiten so explizit im AV stehen - der AG diese auch nur mit Einverständnis des AN ändern kann." … und im Arbeitsvertrag nichts weiteres steht, dass dem AG nicht ein einseitiges Recht zur Veränderung gibt und diese Regelung dann auch noch AGB-konform ist

D
DummerHund

09.06.2020 um 18:10 Uhr

Schaut man sich die veränderten Zeiten an und rechnet diese gegeneinander auf, fragt man sich in wie weit würde der AG da auch was an der Vergütung ändern wollen.

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