Erstellt am 08.06.2009 um 14:27 Uhr von tiktak
@ juejoderschlaucher
Ja und nein es komm drauf an.
tik-tak
Erstellt am 08.06.2009 um 20:15 Uhr von Troisdorfer
Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld während der Kurzarbeit
Neben dem Urlaubsanspruch bleiben trotz der Arbeitszeitreduzierung
auch alle Ansprüche auf Urlaubsentgelt in voller Höhe erhalten - egal,
zu welchem Zeitpunkt der Urlaub angetreten wird
(siehe dazu § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz)
- verkürzte Bezüge aufgrund Kurzarbeit bleiben außer Betracht).
Vor diesem Hintergrund kann es für Arbeitnehmer durchaus sinnvoll sein,
während der Kurzarbeit auf Urlaub zurückzugreifen.
Allerdings kann ein Unternehmen im Rahmen der Kurzarbeit Teile der Belegschaft nicht zwingen, noch fälligen Resturlaub in Anspruch zu nehmen, da hierdurch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz missachtet würde. Lediglich Urlaub, der bei allen Arbeitnehmern eines Betriebes vorhanden ist, kann durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kurzarbeit eingesetzt werden.
Voraussetzungen für den Urlaub während des Bezuges von Kurzarbeitergeld
§ 170 SGB III stellt für die Anordnung der Kurzarbeit einige Bedingungen. Dazu gehört gemäß Absatz 4 die Nutzung des bezahlten Erholungsurlaubs zur Vermeidung eines Arbeitsausfalls. Allerdings kann ein Arbeitgeber seine Beschäftigten nicht zwingen, vor einer Anordnung der Kurzarbeit Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr einzubringen. Grundsätzlich sind die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer vorrangig zu behandeln, da andernfalls die Zweckbestimmung des Erholungsurlaubes nicht mehr gegeben ist.
Quelle: http://www.kurzarbeit-aktuell.de/urlaub.html