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private Nutzung von Mobiltelefonen erlauben

T
TomKo.
Jun 2020 bearbeitet

Es soll die private Nutzung von dienstlich gestellten Smartphones erlaubt werden. Zu jeder Zeit. Die Smartphones werden über einen externen Dienstleister gemietet. Die Mitarbeiter können sich das Handy aussuchen. Die Verträge sind eigentlich alle mit einer Flatrate für Telefonie und SMS ausgestattet, auch das Datenvolumen ist absolut ausreichend dimensioniert. Was muss geregelt werden, was ist zu beachten? Danke

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Community-Antworten (7)

G
ganther

04.06.2020 um 13:02 Uhr

mit der Frage kann ich so nichts anfangen. Wozu soll die Nutzung des Smartphones denn erlaubt werden? Damit ich während der Arbeitszeit privat telefonieren darf? Telefonieren für die Arbeit Privat Facebook während der Arbeitszeit oder für den Firmenaccount? Videos für die Firma drehen? Was denn nun?

K
kratzbürste

04.06.2020 um 14:17 Uhr

Es muss auf jedem Fall klar definiert werden, dass Gespräche dann auch während der Arbeitszeit erfolgen können (klare Regeln dazu). Ausserdem muss klargestellt werden, dass private Handys auch wirklich privat sind; der AG also nicht verlangen kann, dass das Gerät auch für dienstliche Zwecke herhalten muss.

Und wahrscheinlich so einiges mehr ...

P
Pjöööng

04.06.2020 um 16:32 Uhr

Es ist hier vor Allem auf eine strikte Trennung zwischen privatem Teil und geschäftlichen Teil des Smartphones zu achten. Das installierte Betriebssystem muss zulassen dass der Arbeitgeber die dienstlichen Daten auf dem Smartphone (nach Möglichkeit von Ferne) löscht, ohne dass hiervon private Daten betroffen sind. Ebenso muss sichergestellt werden, dass vom privaten nicht auf Daten des geschäftlichen Teils zugegriffen wird und auch nicht umgekehrt.

G
ganther

04.06.2020 um 16:38 Uhr

bitte nicht im 1. Post die Frage verändern....

C
celestro

04.06.2020 um 16:40 Uhr

"Es soll die private Nutzung von dienstlich gestellten Smartphones erlaubt werden. Zu jeder Zeit."

Wo ist da jetzt das Verständnisproblem?

S
seehas

05.06.2020 um 09:51 Uhr

Es muss geregelt werden, auf welche Daten auf dem Smartphone der AG ein Zugriffsrecht hat. Es muss sichergestellt werden, dass private Daten nicht vom AG eingesehen werden können. Es muss geregelt werden, was bei Ausscheiden aus dem Betrieb geschieht. Es muss geregelt werden wie es mit der Nutzung durch dritte aussieht, vor allem wie hier der Datenschutz für die Daten des AG geregelt wird. Es muss geregelt werden, was bei einem Verlust des Geräts passiert.

T
TomKo

15.06.2020 um 21:59 Uhr

Danke für die hilfreichen Antworten. Wir werden eine Vereinbarung entwickeln, die wir dann zur Verfügung stellen.

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