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Pflichten des Betriebsrates - die Arbeitnehmer von einer bevorstehenden Lohn/Gehaltskürzung im Vorfeld zu informieren?

P
Ponsen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hat der Betriebsrat die Pflicht die Arbeitnehmer von einer bevorstehenden Lohn/Gehaltskürzung im Vorfeld zu informieren? Oder reicht es aus, dass dieser Beschluss den Arbeitnehmern als genehmigt mitgeteilt wird?

5.228018

Community-Antworten (18)

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nicoline

05.02.2010 um 21:37 Uhr

Ponsen erklär doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage der BR eine Lohn/Gehaltskürzung genehmigen kann?

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Kriegsrat

05.02.2010 um 21:46 Uhr

ihr habt hier erstmal nichts zu beschließen, was lohn -oder gehaltskürzungen anbelangt

ich meine beschließen könnt ihr viel, aber nicht rechtswirksam für die mitarbeiter zu diesem thema............

P
Ponsen

05.02.2010 um 21:57 Uhr

Sorry,

ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Folgender Sachverhalt: Die Geschäftsleitung hat mit Genehmigung des Betriebsrates eine Kürzung aller Gehälter bekannt gegeben. Diese Entscheidung ist uns am 3. Februar mitgeteilt worden. Und das rückwirkend bzw. wirksam mit dem Januar Gehalt. Ich habe von diesen ganzen Vorschriften und Gesetzen im Grunde keine Ahnung, bin aber der Meinung, das der Betriebsrat sich hier nicht richtig verhalten hat. Über Tips und Anregungen wäre ich euch sehr dankbar.

E
Erwin

05.02.2010 um 22:06 Uhr

@Ponsen

Auf welcher Rechtsgrundlage hat der AG das Gehalt gekürzt?? Vor allem rückwirkend? Ich hoffe Du/ Ihr hat einen Rechtsschutz entweder privat oder als Mitglied der Gewerkschaft. Denn hier vermute ich einen Fall für den RA/ Gericht.

N
nicoline

05.02.2010 um 22:09 Uhr

Ponsen, Die Geschäftsleitung hat mit Genehmigung des Betriebsrates eine Kürzung aller Gehälter bekannt gegeben. Bekannt geben kann der Ag das auch ohne Genehmigung des BR, der BR kann dem AG nicht genehmigen, die Gehälter zu kürzen und wenn er das getan haben sollte, nützt das dem AG gar nichts. Wenn er die Gehälter kürzen will, muss er den AN eine Änderungskündigung ausssprechen! Und Du hast recht, der BR hat sich hier komplett, vollständig und ganz nicht richtig verhalten!

K
Kriegsrat

05.02.2010 um 22:12 Uhr

ok

du hast einen arbeitsvertrag, in dem ist der lohn festgeschrieben evtl.gilt auch noch ein tarifvertrag

will der AG den vereinbarten lohn ändern, gibts zwei möglichkeiten:

  1. er fragt dich und du stimmst zu
  2. du stimmst nicht zu, dann muß er eine änderungskündigung durchführen, die in der regel, wenn es nur um lohneinsparungen geht, nicht durchgeht, falls du kündigungschutzklage erhebst

da ist es völlig unerheblich, was der BR dazu genehmigt, beschließt oder aussagt

falls ein tarifvertrag gilt, wirds noch schwieriger

dann geht sowas nur mit zustimmung der gewerkschaft § 4 tarifvertragsgesetz

rückwirkend geht da sowieso gar nichts

tipp für dich : der gehaltskürzung sofort schriftlich widersprechen und einen anwalt einschalten

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Erwin

05.02.2010 um 22:30 Uhr

@nicoline

...eine Änderungskündigung nur um Gehalt abzusenken geht nicht, dass hat das BAG schon entschieden.

N
nicoline

05.02.2010 um 22:33 Uhr

erwin, das sagte kriegsrat ja bereits und ich weiß das auch, war eben gerade in Raaaaaaaaaaage und dann........ kann ich manchmal nicht mehr richtig denken;-(((((

K
Kriegsrat

05.02.2010 um 22:36 Uhr

erwin und nicoline

braucht ihr einen mediator ?

kölner hat noch termine frei ;-)))

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Erwin

05.02.2010 um 22:46 Uhr

kriegsrat

nöööööööö auch nicht dass, was dein Nik besagt, also auch er tagt nicht :-))))))))))))))

K
Kriegsrat

05.02.2010 um 22:51 Uhr

erwin, nur interessehalber

du brauchst auch nicht ehrlich darauf antworten......

wieviel flaschen wein hast du schon intus ??;-))))

N
nicoline

05.02.2010 um 22:53 Uhr

kriegsrat, da muss ich erst mal überlegen, was das mit mir machen würde, wenn ausgerechnet kölner mit mir eine Medation machen würde, wo ich doch immer einen Übersetzer brauche, wenn er etwas sagt ,-))))

K
Kriegsrat

05.02.2010 um 23:10 Uhr

jaah, nicoline, jaah, medation, jaah, ganz ruhig bleiben

ich bin ja der assistent von kölner, und da ich dich kenne, finden wir schon einen weg

noch einen schluck weißwein, medationsmässig, dann klappts auch mit dem nachbarn, selbst wenn der erwin heißt und rotwein trinkt ;-))

K
Kölner

05.02.2010 um 23:18 Uhr

Trinkt erwin in echt roten Wein?

N
nicoline

05.02.2010 um 23:19 Uhr

kriegsrat, maaaaaaaaan, ich wollte doch erst mal überlegen und nu is er schon da!

P
Ponsen

06.02.2010 um 12:55 Uhr

Hallo,

nochmal vielen Dank für die schnellen und hilfreichen antworten. Nun haben viele Mitarbeiter in unserem Betrieb das Gefühl, dass der Betriebsrat nicht für die Mitarbeiter da ist, sondern nur die Erfüllungsgehilfen für die Geschäftsleitung ist. Es gibt keine Informationen seitens des Betriebsrates geschweige denn eine Betriebsversammlung. Vielleicht liegt es daran das das Unternehmen auf vielen Standorten verteilt ist (über 20). Besteht die Möglichkeit den Betriebsrat abzuwählen? Was kann man sonst noch tun?

P
Peanuts

06.02.2010 um 13:15 Uhr

"Besteht die Möglichkeit den Betriebsrat abzuwählen? "

Die nächste Wahl steht doch kurz vor der Tür ...

"Was kann man sonst noch tun?"

Jeder betroffene AN sollte Klage einreichen.

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rainerw

06.02.2010 um 13:47 Uhr

@peanuts "Die nächste Wahl steht doch kurz vor der Tür......"

...... aber auch nur wenn er schon mehr als 1 Jahr im Amt ist.

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