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Lohnminderung durch Pausenabzug

K
kampfgeschwader
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich habe auch mal eine Frage - etwas schwierig... Bis "006 stand in unserem alten Tarifvertrag, dass Pause zeiten bei über 10 Stunden Dienst bezahlt werden müssen. Seit August 2006 gibt es einen neuen Tarifvertrag, in dem der Passus über die Pausenzeiten total herausgenommen wurde. Nun erklärte mir unser AG, dass er das nicht gewusst habe und möchte nun - nach fast 3 Jahren - die Pausenzeiten nicht mehr bezahlen. Meiner Meinung nach fällt das aber unter betrieblicher Übung und ausserdem hätten wir vom BR ein Mitspracherecht wegen dieser Änderung. Da wir sowieso nicht sonderlich gut bezahlt werden, würde die nicht-Bezahlung der Pausenzeiten ein minus von durchschnittlich 150,-- Euro pro Mitarbeiter ausmachen, das entspricht ca. 8% Lohneinbuße!!! Und wir befürchten, das ist erst der Anfang. Wie können wir am Besten dagegen vorgehen?

Danke!

4.72709

Community-Antworten (9)

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Pfälzer

03.06.2009 um 12:26 Uhr

3 Jahre Glück gehabt - Tarif ist Tarif

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paula

03.06.2009 um 12:30 Uhr

der BR kann da nur schlecht vorgehen. Ansprüche der betrieblichen Übung (die hier wohl gegeben sind- wenn wir nicht einen öffentlichen AG haben) betreffen das Individualarbeitsrecht. Daher müssen die AN selber gegen den AG vorgehen wenn dieser sich nicht einsichtig zeigt

M
margit

03.06.2009 um 14:15 Uhr

sehe ich genauso

M
MarcoP

03.06.2009 um 15:58 Uhr

Über 10 Stunden Dienst??? Das verstößt doch gegen das ArbZG und wurde deshalb bestimmt auch dem Tarif entnommen.

K
Kriegsrat

03.06.2009 um 16:06 Uhr

Keine betriebliche Übung bei Rechtsirrtum Zahlt ein Arbeitgeber aufgrund eines Rechtsirrtums seinen Mitarbeitern zuviel Gehalt, entsteht daraus keine betriebliche Übung, die den Arbeitgeber auf Dauer bindet. Das hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16. Juni 2004; Az.: 4 AZR 417/03) im Fall eines Druckers entschieden, der eine vom Arbeitgeber aufgrund eines Rechtsirrtums gewährte zwölfminütige Pausenschichtvergütung beanspruchte. Auf diesen Irrtum war der Arbeitgeber durch ein Gerichtsurteil in einem anderen Fall aufmerksam gemacht worden. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass eine betriebliche Übung zur Fortzahlung der Pausenvergütung nicht entstanden sei. Das hätte vorausgesetzt, dass die Arbeitnehmer die erfolgten Zahlungen so verstanden hätten, dass der Arbeitgeber sich habe binden wollen. Tatsächlich seien aber auch die Arbeitnehmer davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber nur seine vermeintlich bestehende tarifvertragliche Pflicht habe erfüllen wollen. Der Arbeitnehmer habe auch nicht dargelegt, dass die Firma ihren Rechtsirrtum erkannt habe und die Arbeitnehmer demzufolge von einer freiwilligen Zahlung ausgegangen seien.

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paula

03.06.2009 um 17:02 Uhr

@kriegsrat

danke für das Urteil. Das könnte hier ggf. interessant sein.

K
kampfgeschwader

03.06.2009 um 17:38 Uhr

@MarcoP Wir sind in einer Branche tätig, die im 2-Schicht-System arbeitet (à 12 Stunden). Ausnahmen bestätigen die Regel....

@kriegsrat Danke für das Urteil. Ich denke, es wird sich nicht umgehen lassen, da einen Anwalt hinzu zuziehen. Mal sehen, wie mein Gremium darüber denkt. Aber so ohne weiteres werden wir das sicherlich nicht akzeptieren....

P
paula

03.06.2009 um 18:21 Uhr

es stellt sich halt die Frage was der BR hier tuen will... das ist Individualarbeitsrecht. Einen Anwalt wird Euch der AG da auch kaum zahlen

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Petrus

03.06.2009 um 18:23 Uhr

@MarcoP: §12 ArbZG

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