Lohnminderung für ältere AN
Hallo,
der Arbeitgeber verlangt eine Lohnminderung/Kürzung von 23% auf alle festeingestellten Arbeitnehmer. Die Hälfte sind Zeitarbeiter die fest übernommen werden sollen und der Arbeitgeber möchte die alten Mitarbeiter selektieren-loswerden. Argument->diese alten Mitarbeiter seien nicht mehr tragbar für das Unternehmen. Jedoch steht es nicht so schlecht um das Unternehmen.
Frage: Welche Argumente und Hilfestellungen können wir als BR in den Verhandlungen mit einfliessen lassen? Gibt es im Internet HILFE RECHENTABELLEN?
Community-Antworten (6)
02.08.2007 um 13:11 Uhr
Da Ihr beteiligt werden müsst bei den Einstellungen wär das ne gute Waffe! Droht doch die Einstellungen zu blocken! Da der AG lediglich billige Kräfte ins Boot holen will um teure Angestellte loszuwerden, wird euch jedes Arbeitsgericht der Welt zustimmen!
02.08.2007 um 13:36 Uhr
Hallo Notfall-BR,
Lohnkürzungen sind Verhandlungssache der Gewerkschaft. Diese Einschalten falls vorhanden.
Wenn nicht kann der AG dies nur über eine Änderungskündigung erreichen. Sollte eine solche an die MA herangetragen werden, diese unter Vorbehalt annehmen ( innerhalb 3 Wochen) § 2 KSchG und nach § 4 Satz 2 Klage auf Feststellung beim Arbeitsgericht erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (ebenfalls innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung).
Als BR müßt Ihr auch bei Änderungskündigungen gehört werden und könnt dann widersprechen.
MfG Angi1
02.08.2007 um 13:40 Uhr
@ Angi1, ....der Gewerkschaft. Diese Einschalten falls vorhanden.--- Vorhanden sind sie schon--aber zuständig ?? ;-))
02.08.2007 um 14:09 Uhr
@Bergmann: Zusrändiger als der BR - vgl. § 77 (3) BetrVG @Notfall: Als BR seit ihr für Lohnanpassugen normalerweise nicht zuständig. Sollte Euer Betrieb tarifgebunden sein und "betriebliche Bündnisse" laut TV zulässig, würde ich hier trotzdem die Gewerkschaft antriggern.
03.08.2007 um 02:04 Uhr
Ich bezweifele stark, dass der BR berechtigt ist mit dem AG Lohnreduzierungen für Arbeitnehmer zu vereinbaren. Hier muss der AG wohl oder übel den Weg der Änderungskündigung gehen. Kollegen, die eine Änderungskündigung erhalten, sollten wie von Angi1 vorgeschlagen vorgehen. Eine Änderungskündigung die mit einer Lohnreduzierung begründet ist, wird in der Regel von den Arbeitsgerichten abgelehnt.
05.08.2007 um 21:41 Uhr
@Notfall-BR "[...] diese alten Mitarbeiter seien nicht mehr tragbar für das Unternehmen" Hat er diesen Satz so gesagt? Ist das irgendwo verbürgt oder diese Aussage verifizierbar?
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