Hallo zusammen,
wir arbeiten in Schichten. Laut dem Arbeitsvertrag bekommt man 125% Zuschlag, wenn man am Feiertag arbeiten muss. Bis zuletzt sah die Abrechnung so aus: Wer mit der Nachtschicht (22:00-6:00 Uhr) in den Feiertag reingearbeitet hat, bekommt 6 Std Feiertagszuschlag+8 Std gutgeschrieben (als Freizeitausgleich). Jetzt weigert sich aber die Werkleitung für die Leute die am Männertag die Nachtschicht geleistet haben die 8 Std gut zu schreiben. Wie ist die gesetzliche Grundlage? Was kann der BR unternemmen?
Danke im Voraus für eure Hilfe!