Zu viel Urlaub eingereicht
Hallo zusammen.
Wir haben im Betrieb folgendes Problem: ein langjähriger Mitarbeiter hat bis zum 30.6. gekündigt. Er hat einen Urlaubsanspruch von 12,5 Tagen bis zum 30.6. erworben hat aber 14,5 Tage beantragt Davon stehen jetzt noch 2 Tage aus, die er Ende Juni nehmen möchte. Darf man ihm jetzt diese 2 Tage wieder abziehen und ihm sagen, dass er diese 2 Tage zu arbeiten hat, da sich durch seine Kündigung sein Urlaubsanspruch verringert hat? Oder darf man diese ihm nicht wegnehmen, da diese schon in der Vergangenheit genehmigt wurden?
Danke.
Community-Antworten (3)
02.06.2020 um 14:57 Uhr
Meines Erachtens gilt auch hier: Mit der Erteilung des Urlaubs hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht verbraucht, der Urlaub steht damit fest.
02.06.2020 um 15:56 Uhr
Frage ist: Geht der Kollege in Rente? Dann hat der AG Pech. Wechselt der Kollege den AG, dann muss der alte AG eine Bescheinigung über den genommenen Urlaub ausstellen. Somit wieder Pech für den AG. Was will den der AG machen, wenn der Kollege den kompletten Urlaub im 1.Quartal schon genommen hätte?
02.06.2020 um 21:35 Uhr
...... verweigert der AG die zwei Tage, ist er mit Dummheit beschlagen.
Dem AN wird es wahrscheinlich auf den Magen schlagen......
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