Kurzarbeit und Dienstleistende AN - Was können wir als BR machen um unsere eigenen MA zu schützen?
Hallo an alle Wir sind im Unternehmen ein Standort der keine Produktion, sondern nur Entwicklungsaufgaben für unsere Kunden der Automobilindustrie und Technische Unterstützung für unsere Produktionswerke im Ausland leistet. Wir haben seit März 2009 Kurzarbeit. Alle tariflichen Mitarbeiter sind 4 Tage im Monat zu hause. Nun sollen die Kurzarbeitstage auf 5 oder sogar auf 6 Tage im Monat erhöht werden.. Zurzeit haben wir aber so viel Arbeit das für unsere Mitarbeiter die in der Kurzarbeit sind Dienstlestende Arbeiter eingestellt werden oder Mitarbeiter aus unseren Auslandswerken bei uns arbeiten. Was können wir als BR machen um unsere eigenen MA zu schützen? Die erhöhung der Kurzarbeit ablehnen? Was ist wen der AG mit Kürzung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Freiwiligen Zulagen droht?
Community-Antworten (2)
29.05.2009 um 12:24 Uhr
Ich würde dem AG mal nahelegen, dass sich die ARGE bestimmt dafür interessieren würde, wenn ein Unternehmen MA in KUA schickt, KUG kassiert und die Arbeit von fremdn MA erledigen lässt. Welchen Sinn hat denn eine solch Aktion überhaupt???
gruß
MicBR
06.06.2009 um 08:40 Uhr
@wlkwlk
Was steht denn in eurer BV zum KuG ? Eine solche muss doch vorhanden sein. Darin sollte eine Fremdvergabe ausdrücklich ausgeschlossen sein. Auch über die Höhe der Kurzarbeit und deren Veränderung sollte etwas drinstehen.
Gruss gexxy
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif