Erstellt am 01.06.2020 um 14:30 Uhr von nicoline
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsberechnung-wenn-sonntag-ein-regelmaessiger-arbeitstag-ist_76_185658.html
Zählt das Wochenende zum Urlaub? Grundsätzlich werden Sonntag und Feiertage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Aber wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig sonntags arbeitet?
Sonntage und Feiertage werden in der Regel nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Anders sieht es allerdings aus, wenn der betreffende Arbeitnehmer regelmäßig an Sonntagen oder Feiertagen arbeitet, beispielsweise im Schichtdienst oder in der Gastronomie. Dann gelten die Sonntage und Feiertage als Werktage und werden als Urlaubstage gezählt.
Wann Sonntag oder Feiertag als Urlaubstag gezählt wird
Wird der Arbeitnehmer also von seiner Arbeitspflicht durch Urlaub an einem Sonn- oder Feiertag befreit, an dem er sonst hätte arbeiten müssen, so wird ihm der Tag auf seinen Urlaubsanspruch als gewährt angerechnet. Er erhält dann auch das regelmäßige Arbeitsentgelt nach den Maßstäben des § 11 BUrlG.
Und dann noch das:
BAG-Urteil: Urlaub an gesetzlichen Feiertagen. Auch gesetzliche Feiertage können als Urlaubstage angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer ansonsten laut Dienstplan zur Arbeit verpflichtet wäre. ... So hat es das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. Januar 2013 (9 AZR 430/11) entschieden.
Erstellt am 01.06.2020 um 17:00 Uhr von Kratzbürste
Ein Urlaubstag ist ein arbeitsfreier Tag. Egal an welchem Wochentag gearbeitet wird. Also ist es auch möglich an Samstag und Sonntag Urlaub zu machen. Euer AG will etwas anderes. Bleibt hart - im Zweifel entscheidet die Einigungsstelle.
Nehmt euch einen Sachverständigen mit ins Boot.
Erstellt am 01.06.2020 um 20:32 Uhr von jimbob2019
Habt Ihr eine 5 Tage oder 6 Tage Woche? Bei 5 Tage Wo ist klar dürfen nur 5 Tage die Woche gearbeitet werden. Bei 6 Tage Wo, ist kla zählt der Samstag mit und ist somit auch in der Planung zu berücksichtigen. Wenn ich mich nicht Irre, gibt eine Feste anzahl von Sonntagen im Jahr die Frei sein müssen. Bei uns ist es so geregelt das wenn du 1 Ganze Woch an Urlaub geplant hast , daß du das WE vor und nach dem Urlaub frei hast. Aber eine Plicht , das wenn du ein ganzes WE frei haben möchtet und deshalb eine Wo Urlaub nehmen muss is blödsin. Würde ich als BR so auch nicht Unterschreiben.