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Kurzarbeit

Y
yesilyazi
Jun 2020 bearbeitet

Hallo. Kann man während der Kurzarbeit ins Ausland fliegen? Oder muss man gier bleiben ?

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

01.06.2020 um 10:07 Uhr

Was du in deiner Freizeit machst, ist egal.

H
Hassan

01.06.2020 um 18:08 Uhr

Kurzarbeit ist keine Freizeit, die Arge könnte anrufen!

X
XYZ68

02.06.2020 um 10:18 Uhr

Selbst der Arbeitgeber könnte sich melden, Kurzarbeit ist kein Urlaub und keine Freizeit. Je nach dem, was geregelt worden ist, kann auch kurzfristig die Kurzarbeit wieder abgeblasen wird weil der Kunde mit Auftrag droht.

U
UdoWoe

02.06.2020 um 10:27 Uhr

Kommt drauf an würde ich sagen. Wenn du morgens zum Frühstück nach Paris fliegen willst und abends wieder zurück, so wirst du dies sicher tun können. Wenn du aber für zwei Wochen nach Thailand in Urlaub fliegen möchtest, dann bezweifle ich das sehr. Wie schon die anderen geschrieben haben, die Kurzarbeit könnte kurzfristig (mit Vorlaufzeit) abgesagt werden oder die Arge könnte anrufen (wobei man nicht 24h am Telefon sitzen muss).

M
Moreno

02.06.2020 um 10:31 Uhr

Na man sollte erreichbar sein....das bin ich auch in Südfrankreich am Strand. Bisschen blöd wenn der AG dann anruft, dass man nächsten Tag wieder arbeiten muss :-) über die ARGE würde ich mir nicht zuviele Gedanken machen....die haben im Moment was anderes zu tun!

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