Erstellt am 28.05.2009 um 12:47 Uhr von STANLEY
Das ist ein Punkt, der bei uns auch immer "streitfähig" im Bereich des BR ist.
Über die Standpunkte sollte man sich separat auseinandersetzen, also nicht in diesem Thread!
Zu deiner Frage: Theoretisch eindeutig nein! - Wenn das Arbeitsamt kontrolliert, dann zahlen die für alle (!) nicht mehr! - Soweit mein Wissenstand...
Erstellt am 28.05.2009 um 13:04 Uhr von Kölner
@Schaten
Deiner Aussage nach seid Ihr doch in KuG?
Erstellt am 28.05.2009 um 13:09 Uhr von Angie
Hallo Schaten,
Auszug aus der Broschüre 8 b der AfA
"Anspruch auf Kug haben auch arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer,
a) wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Kug eintritt und
b) solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde.
Ist die Arbeitsunfähigkeit durch das Verschulden eines Dritten eingetreten (z.B. Verkehrsunfall) geht der Anspruch des Verletzten in Höhe des Kug gemäß § 116 SGB X auf die Bundesagenutr für Arbeit über.
MfG
Angie
Erstellt am 28.05.2009 um 13:15 Uhr von STANLEY
@Angie:
Das beantwortet seine / ihre Frage nicht wirklich! Denn ist ein Arbeitnehmer für die Arbeit "fest eingeteilt" und erkrankt er während (oder über) diese Zeit, so hat er (laut meinem Arbeitgeber) das Recht, für die "fest eingeteilten Tage" volle Entgeltfortzahlung zu erhalten! ...