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Vom Betriebsrat nicht abgestimmte Hochsetzung der Endgeldgruppe eines Mitarbeiters !

C
cschulz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Bei uns hat sich folgendes zugetragen ! Ein Mitarbeiter hat anfang des Jahr bei unseren Chef einen schriftlichen Antrag, auf hochsetzung seiner Arbeitszeit gestellt . Der Kollege war auf 145 Stunden eingestellt und hatte 5 Stunden Arbeitszeit Erhöhung gefordert . Dies wurde dem Betriebsrat zur abstimmung auferlegt ,der fast den entschluß dem Antrag des Kollegen einzustimmen ! Ab Februar war der Kollege also auf 150 Stunden hochgesetzt worden ,laut Aussage und Antrag des Chefs ! Jetzt wurde aber ,durch prüfung der Mitarbeiter Endgeldtabelle, festgestellt das der Chef den Kollegen nicht nur die 5 Stunden hochgesetzt hat ,sondern auch die Endgeldtarif-gruppe auf 5 Tarifgruppen höhergesetzt hat ! Meine Frage jetzt : Ist das Rechtens , obwohl z.b. andere Mitarbeit, durch betriebliche und/oder Soziale Aspekte, eher diese hochsetzung bekommen könnten ? Was kann man dagegen unternehmen, da der Betriebsrat ja für diese Hochsetzung der Tarifgruppe nicht zugestimmt hat !?!

Mit freundlichen Grüßen !

7.34108

Community-Antworten (8)

M
Maclogic

27.05.2009 um 23:24 Uhr

Per Beschluss des BR, den AG auffordern diese Handlung zu unterlassen. Per Beschluss des BR, einen Rechtanwalt damit Beauftragen den Sachverhalt beim Arbeitsgericht klären zu lassen. Vergesst nicht eine formell richtige Einladung zu nächsten BR-Sitzung zu machen und die Punkte mit auf die Tagesordnung zu setzen.

Eine Frage noch, seit ihr Tarifgebunden?

C
cschulz

28.05.2009 um 00:20 Uhr

Danke für die schnelle Antwort !

Das ist bei unserem Chef leider jetzt schon öfters vorgekommen das er sowas macht !

Ja, wir sind Tarifgebunden .

D
DonJohnson

28.05.2009 um 00:44 Uhr

Bei einer tariflichen Bindung hat der BR bezüglich der Eingruppierung ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach 99. Der AG hätte euch also im Vorfeld von der Maßnahme unterrichten und eure Zustimmung einholen müssen. Ein Verstoß solltet ihr dementsprechend ahnden (lassen). Es sieht zwar immer blöd aus wegen des Kollegen, aber m. E. solltet ihr es nciht einreißen lassen.

Vielleicht solltet ihr den AG auffordern aufgrund der tariflichen Bindung und da es keine Besserbehandlung geben darf, den anderen Kollegen im Bettrieb oder der Abteilung die kleiche Höhergruppierung zu geben. ;-)))

C
cschulz

28.05.2009 um 20:19 Uhr

Also , ist diese Eingruppierung ,nichtig ??? Oder kann man diesen vertrag nicht mehr RÜckgängig machen ???

Gruß !!!!

K
Kölner

28.05.2009 um 22:07 Uhr

@cschulz Ich kapiere die AG ja nicht: Ich würde das mit Zulagen regeln, wenn der Tarif es nicht zulassen sollte (?). Dann wäre man auch da, wo man hinwill...

I
Immie

28.05.2009 um 22:15 Uhr

@cschulz Warum wollt ihr das Rückgängig machen? Zieht doch die anderen nach.

C
cschulz

30.05.2009 um 22:55 Uhr

Wir wollen das rÜckgängig machen ,weil Leute entlassen werden ,da kann man doch nicht seine "lieblinge" ne Gehaltserhöhung geben ! Das mit den anderen nach ziehen geht auch nicht , das wird er nie im Leben machen ! Es ist leider eine sehr schwere situation bei uns im Laden ! Da gibt es Mitarbeiter die "wie soll ich sagen " , die spitzel von chaf sind und darauf angewiesen, die fehler der anderen mitarbeit direkt beim Chef zumelden! Als er damals den Laden übernommen hat ,hat er gemeint amliebst würde er fast die ganze Mannschaft wechseln ! Und das schaft er auch nach und nach , man wird regelrecht unglücklich gemacht ,er spielt jeden gegeneinander aus!

Wir sind da ein bißchen ratlos was man da machen , weil von der zentrale bekommt unser Chef auch nur ein "Du Du Du ... "

Gruß

R
rainerw

31.05.2009 um 01:07 Uhr

Auch ich würde Immi´s Weg beschreiten. Gerade bei so einem AG. Nennt es doch einfach individuelles Vertragsrecht des AN, das er mehr für sich erreicht hat. Hat er es schriftl. steht es ihm erst einmal zu. Nun seit ihr am Zug kollektiv für alle das Gleiche zu fordern.

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