Erstellt am 07.01.2015 um 09:09 Uhr von Dezibel
Geht doch hin und besprecht mit ihr, was sie möchte. Dann wisst ihr wenigstens, was sie will und es können zwei Dinge passieren.
- ihr findet es toll, was sie sich ausgedacht hat und spielt mit
- ihr findet es Schei*e, und es wird nichts draus.
Wo ist das Problem?
> Wir könne usn argumentativ nicht dagegen sperren, wollen die Inhalte aber nicht.
Ich kenne die Inhalte nicht, aber wie wäre es denn, wenn ihr an den zur Verfügung stehenden Stellschrauben dreht, bis die Inhalte passen?
Erstellt am 07.01.2015 um 10:00 Uhr von PaulBreitner
Stimme dir zu. aber wir haben im Moment einpaar Quertreiber im Gremium. Sit wirklich schweirig im Moment.
Kann die Geschäftsführerin uns zwingen an Termin teilzunehmen zu den sie einlädt?
Erstellt am 07.01.2015 um 10:07 Uhr von Kölner
Nicht an Gesprächen mit der GF teilzunehmen ist auch keine Lösung. Macht Euch fit, hübscht Euer Wissen und Eure Verhandlungsfähigkeit auf und los geht es.
Manchmal macht es auch Sinn, der GF erst einmal mitzuteilen, dass man sich hinsichtlich der Inhalte der BV noch mit Sachverstand füllen muss und bis dahin keine Verhandlungen stattfinden können. Bestenfalls kann man das auch schriftlich machen...
Erstellt am 07.01.2015 um 10:48 Uhr von metallica
Je nach Wichtigkeit und Sachlage könnte auch der Ag auf die Idee kommen zur Einigungsstelle zu gehen. Dort wird dann auch über eine von euch schlecht vorbereitete BV entschieden.
Zur Teilnahme am Gespräch könnt ihr als AN nicht verpflichtet werden, der AG hat mE. nur die Möglichkeiten des §29 III bzw. IV BetrVG. Dort steht das ihr eine Sitzung auf Verlangen des AG durchführen müsst und er an dieser teilnehmen darf.
Erstellt am 07.01.2015 um 12:41 Uhr von Dezibel
Na ich weiß ja nicht ...
Wenn die GF einen Termin macht und mich zum Kekse essen einlädt, dann ist das bindend. Das heißt, sie zwingt mich, auch ohne körperliche Gewalt. Ich sehe überhaupt keinen Grund, das Gespräch zu verweigern, denn das könnte auch das letzte Gespräch werden.
Erstellt am 07.01.2015 um 13:09 Uhr von gironimo
Ich denke, diese Frage erübrigt sich im Sinne des § 2 BetrVG (auch wenn es schwierig ist - geht hin):
"Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen."
Erstellt am 07.01.2015 um 14:47 Uhr von paula
was für ein Kindergarten. Wie würdet ihr reagieren, wenn ihr ein Thema (ggf. eines wo ein Initiativrecht besteht) mit dem AG besprechen wollt und er entzieht sich ständig dieses Termins? Zum einen kann man da in der Belegschaft die andere Seite als unfähig darstellen und das forciert eine Einigungsstelle die Kosten verursacht (auch das kann man in der Betriebsöffentlichkeit ausschlachten) und ihr werdet so wie ihr aufgestellt sein in der Einigungsstelle kaum was erreichen
Erstellt am 07.01.2015 um 16:23 Uhr von Snooker
Um aber die igentliche Frage leicht zu beantworten, zwingen kann man euch nicht.
Begründung:
BR ist ein Ehrenamt und fällt aus der Verfügungsgewalt und dem Direktionsrecht des AG.
Erstellt am 07.01.2015 um 16:44 Uhr von paula
tja Snooker und was ist mit dem bereits genannten § 29 BetrVG? Und zur Einigungsstelle geht man dann auch einfach nicht hin?
Erstellt am 07.01.2015 um 17:57 Uhr von Kölner
Snooker hat da nicht so die Ahnung!
Er ist auf dem LKW zu Hause und fernab jeglicher BR-Arbeit. Und das seit Jahren.
Gute Nacht Ihr Fragesteller, snooker treibt sein Unwissen und stellt seine Unwissenheit jedem der es nicht wissen will zur Schau! Das ist gemeingefährlich.
Erstellt am 07.01.2015 um 18:19 Uhr von Moreno
,,wir wollen die Inhalte nicht....na dann schreibt doch mal die Inhalte wie ihr sie gern hättet in einer solchen BV auf und geht mit Eurer Idee in die Verhandlung! Und wenn Ihr keine Ahnung habt holt Euch einen Sachverständigen dazu.
Erstellt am 08.01.2015 um 01:10 Uhr von Snooker
@paula
und dennoch ist es so das der AG den BR hier nicht zwingen kann. Das mit der Einigungsstelle ist dann nur der nächste logische Schritt mit dem der BR rechnen muss.
Von daher bleibt die Antwort von mir als richt ein zu stufen. Da nützen auch die unterentwickelten Kommentare eines Kölners nix.
Erstellt am 08.01.2015 um 06:49 Uhr von Hoppel
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitgeber-kann-aufloesung-des-betriebsrats-beantragen_76_68444.html
Erstellt am 08.01.2015 um 09:43 Uhr von paula
@snooker
du hörst den Schuss einfach nicht!