Was passiert wenn der Antrag auf Kurzarbeit vom Amt nicht genehmigt wird?
Das Szenario: In unserem Betrieb wurde rückwirkend 50% Kurzarbeit für den Mai für 3 Monate beantragt. Vermutlich wird es noch etwas dauern bis der Antrag beim Amt bearbeitet wird. Wenn jetzt der Fall eintreten sollte, dass die KA nicht genehmigt wird, wie sieht es mit den Lohnansprüchen der Arbeitnehmer aus? Muss der AG diese in vollem Umfang erstatten? Stichwort Annahmeverzug.
Community-Antworten (2)
27.05.2020 um 10:33 Uhr
Dann hat der AG ein Problem. Grundsätzlich sind die beiden Dinge 2 Rechtsgeschäfte
Der AG hat dem AN das "Rest" Gehalt + das KUG auszuzahlen.
Der AG holt sich das KUG von der ARGE wieder. Wenn er das nicht bekommt - weil nicht genehmigt - ist das sein Pech. Er hat wie gesagt dann natürlich noch zusätzlich das Problem, dass das falsch ausgezahlte KUG (Nettoaufschlag) ja nicht mehr steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist - er dann also auch noch diese Beiträge nachzahlen darf. Wie gesagt der AG nicht der AN.
27.05.2020 um 11:07 Uhr
Das dachte ich mir bereits. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses Szenario bei uns eintrifft. Aber gut zu wissen wie das gehandhabt werden würde. vielen Dank für die schnelle Antwort.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Kurzfristig gestrichene Fortbildungstage
ÄlterHallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist sch
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in