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Was passiert wenn der Antrag auf Kurzarbeit vom Amt nicht genehmigt wird?

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Robert1209
Mai 2020 bearbeitet

Das Szenario: In unserem Betrieb wurde rückwirkend 50% Kurzarbeit für den Mai für 3 Monate beantragt. Vermutlich wird es noch etwas dauern bis der Antrag beim Amt bearbeitet wird. Wenn jetzt der Fall eintreten sollte, dass die KA nicht genehmigt wird, wie sieht es mit den Lohnansprüchen der Arbeitnehmer aus? Muss der AG diese in vollem Umfang erstatten? Stichwort Annahmeverzug.

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Community-Antworten (2)

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Kjarrigan

27.05.2020 um 10:33 Uhr

Dann hat der AG ein Problem. Grundsätzlich sind die beiden Dinge 2 Rechtsgeschäfte

Der AG hat dem AN das "Rest" Gehalt + das KUG auszuzahlen.

Der AG holt sich das KUG von der ARGE wieder. Wenn er das nicht bekommt - weil nicht genehmigt - ist das sein Pech. Er hat wie gesagt dann natürlich noch zusätzlich das Problem, dass das falsch ausgezahlte KUG (Nettoaufschlag) ja nicht mehr steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist - er dann also auch noch diese Beiträge nachzahlen darf. Wie gesagt der AG nicht der AN.

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Robert1209

27.05.2020 um 11:07 Uhr

Das dachte ich mir bereits. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses Szenario bei uns eintrifft. Aber gut zu wissen wie das gehandhabt werden würde. vielen Dank für die schnelle Antwort.

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