Erstellt am 25.05.2009 um 09:01 Uhr von MonaLisa
@Rotfuchs,
muss die Kollegin auch nicht!
Wenn der AG in seiner unendlichen Güte der Ansicht ist, dass sie aus Jux und Tollerei so lange krank ist, hat er die Möglichkeit, den MDK zu mobilisieren....
Nur, mit der Info an den BR...
Nein, muss der AG nicht.
Erstellt am 25.05.2009 um 09:11 Uhr von waschbär
@Rotfuchs,
könnte sein das ihr da etwas übers Ziel geschossen seit. Weil ist es unter umständen ein Personalführsorge Gespräch darf der AG es durch-aus durchführen...
Auch ohne Info BR,weil wo ist das Kollektiv recht ?
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer das Personalgespräch verweigert?
Setzt der Arbeitgeber ein Personalgespräch an, zu dem der Mitarbeiter nicht erscheint, darf er ihn abmahnen. Wenn der Beschäftigte mehrere Termine verweigert, kann ihm der Arbeitgeber sogar verhaltensbedingt kündigen, da der Mitarbeiter Anweisungen von Vorgesetzten nicht nachkommt.
In einem vergleichbaren Fall hatte das Landesarbeitsgericht Mainz die Abmahnung eines Arbeitgebers bestätigt (Az.: 10 Sa 349/05). Das Unternehmen hatte einen Mitarbeiter mehrfach aufgefordert, an einer Schulung teilzunehmen. Nachdem dieser die Anweisungen nicht befolgte, da er das Seminar als schikanös und überflüssig empfand, mahnte ihn der Arbeitgeber ab.
Quelle > Führen und geführt werden.Seminar 06 keine Ahnung wer das war :-)
Erstellt am 25.05.2009 um 09:12 Uhr von pirat
Ahoi ML,
ich habe da mal ein Vision....
was ist mit....Grundsätzlich ist der AG berechtigt, im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit den AN zum weiteren Verlauf der Arbeitsunfähigkeit und der möglichen Rückführung ins Arbeitsverhältnis zu befragen.... *grübel*
und was ist mit....ist der AG verpflichtet, da Krankengespräche die Ordnung im Betrieb betreffen, die Beteiligungsrechte des BR zu wahren (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)....*2x grübel*
Erstellt am 25.05.2009 um 09:15 Uhr von FranzKafka
Hier wäre ein Blick in den § 84 (2) SGB IX hilfreich. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet im Rahmen der Prävention das Gespräch zu suchen. Es besteht für den AN aber keine Verpflichtung an so einem Gespräch im Rahmen den Betrieblichen Eingliederungsmanagements teilzunehmen. Der BR ist allderings aufgrund der genannten Bestimmung mit im Boot.
Erstellt am 25.05.2009 um 09:22 Uhr von MonaLisa
@Freibeuter,
vielleicht kann ich dir bei deiner grübelei ein bischen helfen. Der Unterschied dürfte daran liegen, ob die Kollegin sich noch in der LFZ befindet oder bereits Krankengeld bezieht. Meine Meinung!
Und ich meine nach wie vor, dass die Kollegin sich nicht gezwungen fühlen muss, beim AG zu erscheinen.
@Fellnase, (kannst du bei dieser Hitze dein Fell ausziehen??)
eine Abmahnung während eines Krankengeldbezuges??? Wie geht das denn?
Erstellt am 25.05.2009 um 09:28 Uhr von waschbär
@MonaLisa,
also das mit dem Fell... nee lieber nicht ich bin ja hier nicht alleine im Büro....
Aber wichtig ist doch wie der AG das Gespräch nennt.Daran muss doch erkennbar sein welche Rechtwirksamkeit es hat und wenn es ein Personalführsorgegespräch ist dann muss der AN schon mit Spielen.... oder er hohlt sich ein Artest das er nicht zum Gespräch kann.
Grade hier wird deudlich wie wichtig es ist dem Kind ein Deudlichen Namen zu geben...
Ich sehe es als PERSONALFÜHRSORGEGESPRÄCH nicht als Geka oder BEM .....
Erstellt am 25.05.2009 um 09:57 Uhr von Lotte
Guten Morgen Rotfuchs,
sie muss nicht erscheinen. Es kann allerdings sein, dass der AG hier meint, seinen Pflichten nach §84 (2) SGB IX nachzukommen. Im Zweifelsfall behauptet er dann bei evtl. Kündigung im Gerichtsverfahren, dass er ja alles versucht habe und die MA an einem BEM nicht interessiert gewesen sei. Das solltet Ihr abklären und evtl. mal über eine BV zum BEM nachdenken...
waschbär,
eine Abmahnung bei AU wegen Nichtteilnahme an PG? Na Du hast aber interessante Ansichten...;-)
Erstellt am 25.05.2009 um 10:21 Uhr von MonaLisa
@Lotte, :-))
waschbärbüroansichten? "lol"
@Rotfuchs,
'Lottes' Gedankengang zwecks einer BV zum BEM wäre schon wert, darüber ernsthaft nachzudenken. (Seminar belegen!)
Sollte sich die Kollegin doch zu einem Gespräch mit dem AG entscheiden, dann aber nicht alleine!
Sie wäre nicht die erste, die völlig "geläutert" - was immer man unter diesem Begriff auch verstehen mag - aus diesem 'AG - Dialog' wieder herauskommt!
Erstellt am 25.05.2009 um 10:59 Uhr von waschbär
@Lotte,
Die ansichten habe nicht ich sondern die da oben , mit der warzen robe :-(
Ich sende dir mal das all incl. tüttel lütt !
p.s die meinen es ernst .....
Erstellt am 25.05.2009 um 12:38 Uhr von DitaVonTeese
Mona-Lisa+Lotte
Ich da einen Verdacht warum W.B so komisch ist,es geht wieder mal um die Liebe zu seiner Midnightlady.Das fand ich in der Presse zum Thema Waschbär und Computer.
25. Mai 2009, 12:05
Goldenbaum/Bremen - Ein Waschbär aus dem Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern ist fast 300 Kilometer Luftlinie weit gewandert. Das sei die längste Wanderung weltweit, die bisher dokumentiert wurde, sagte der Leiter des Forschungsprojekts «Waschbär», Frank-Uwe Michler.
Das Tier war bei Goldenbaum mit einer Ohrmarke und einem Sender versehen worden und auf der Suche nach einer Partnerin. «Der elf Monate alte Rüde wurde in Oerel bei Bremen gefangen, 285 Kilometer weiter.» Bisher habe der Streckenrekord bei 95 Kilometern Luftlinie gelegen, sagte Michler. Dieses Tier sei dann allerdings überfahren worden. Das Projekt läuft sei 2006.
Bei seinem «Rekordmarsch» ist der Waschbär Michler zufolge vermutlich insgesamt rund 800 Klometer umhergelaufen. «Männchen sind reproduktionsorientiert. Sie wandern immer weiter, um ein geeignetes Weibchen zu finden», erklärte der Experte von der Gesellschaft für Wildökologie und Naturschutz. Jährlich gingen vom Müritz-Nationalpark aus etwa 500 Waschbärrüden auf Wanderschaft. «Sie schwärmen in alle Himmelsrichtungen aus», beschrieb Michler das Phänomen. Dabei wandern die Tiere schnurstracks geradeaus und überqueren Äcker, Bahngleise, Autobahnen und Bundesstraßen.
Erstellt am 25.05.2009 um 12:42 Uhr von Lotte
DitaVonTeese,
wenigsten Waschbärmännchen wissen noch, was echte Liebe ist...;-)))
Waschbär,
aber den Robben ging es nicht um PG in AU, oder?
Erstellt am 25.05.2009 um 13:42 Uhr von waschbär
@Lotte,
wegen Wahrer Liebe.. Ja stimmt !
Leider ja.... Der AG Schreibt die ANs an das sie zum Personalführsorge Gespräch sollen oder aber ein Artest benötigen... bzw einen anderen Termin vorschlagen. Und das soll so rechtends sein! Ansonsten bekommen diese Menschen eine FristAbmahung! *Hammer*
Es soll sich im Kern um das von Pirat angesprochen "Grundsätzlich ist der AG berechtigt, im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit den AN zum weiteren Verlauf der Arbeitsunfähigkeit und der möglichen Rückführung ins Arbeitsverhältnis zu befragen" handeln. Das ist übrgends das einzigste Gespräch was der AG führern darf da auch wir ein BEM haben, aber darum geht es ja nicht sondern um das "Wann zur Weitern Bearbeitung fürs BEM ?"
Es soll bei ablehnung möglich sein, das dem AN dann Gekündigt wird mit dem Vermerk der AG wollte sie ja Besprechen.....
Finde ich auch fraglich,aber dabei Vertraue ich meinem "Alt" Räten.Die ansonsten von Gesprächen mit dem AG abraten.....
Erstellt am 25.05.2009 um 13:48 Uhr von Lotte
Süßer..äh...Waschbär...;-))
Na, wenn ich schon seit einem 3/4 Jahr nicht mehr arbeite, dann geht das kaum ohne AU Bescheinigung. Und ehrlich gesagt habe ich in Deinem mir zur Verfügung gestellten Text auch derartiges nichts lesen können, aber vielleicht habe ich heute wirklich ein Brett vor dem Kopf...
Die Robben hab ich auch nicht so verstanden.
Mit dem BEM allerdings hast Du Recht, war ja auch meine Meinung.
Erstellt am 25.05.2009 um 14:28 Uhr von waschbär
@Lotte,
stimmt, wer Versteht schon Robben....
Ich nenne mich bald Testbär :-)
und wenn ich was über sehe... dann bekomme ich wieder haue von den Anwendern......
Erstellt am 25.05.2009 um 16:25 Uhr von DonJohnson
@all
Auch ich bin der Meinung, dass der AN zu einem solchen Krankengespräch nciht erscheinen MUSS - nicht wärend seiner AU. Klar, wenn der AG mit ihm sabbeln will und er will es auch, warum nciht - ein MUSS ist es aber in meinen Augen nciht - und wenn er da hingeht, dann bitte nur mit einem BRM seines Vertrauens.
Weger des MBR des BR. In diesem Fall sieht es so aus, als wenn es dort kein MBR gibt. Hier handelt es sich um ein individuelles Gespräch. Anders läge der Fall, wenn es entweder eine BV diesbezüglich gibt, oder der AG das immer (also bei jedem) macht. Dann trifft der kollektivrechtliche Tatbestand des 87,1,1 - leider aber erst dann...
Erstellt am 26.05.2009 um 07:08 Uhr von Lotte
DJ,
deswegen wäre hier vielleicht wirklich mal eine BV zum BEM angebracht...