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Lohnpfändung bei nicht Teilnahme an Krankengesprächen

T
Tosun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute.

Habe da eine Frage. Ich bin in einer Speditions Firma mit 200 Mitarbeiter. Unser AG hat die Angewohnheit, dass er den AN keinen Lohn zahlt, wenn dieser während der AU nicht zum Krankengespräch kommt. Mir ist natürlich bekannt, dass ein AN während der AU nicht zur einem Krankengespräch kommen muß. Aber meine Frage ist, wie ich als BR den AG in die Hände klopfen kann, um dies zukünftig zu unterlassen. Ich empfehle immer den Betroffenen, dass Sie den AG anklagen, in der Zeit zur Bank gehen, einen Vorschuß oder Kurzkredit aufnehmen und die anfallenden Zinsen den AG zu lasten setzen.

Was würdet Ihr empfehlen. Gruss Tosun

1.20402

Community-Antworten (2)

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Rattle

14.01.2011 um 07:10 Uhr

Hallo,

krankengespräche sind mitbestimmungspflichtig, §87 BetrVG.

und ich sehe eine diskriminierung laut AGG, (allgemeines geichheits gesetz).

hier muss der Betriebsrat tätig werden und steht auch in der pflicht.

MFG

R
rkoch

14.01.2011 um 10:04 Uhr

Ergänzend: Lohnreduzierung ist ein Fall der Betriebsbuße und damit ebenfalls MB nach §87 (1) 1. BetrVG.

Das AGG sehe ich mal wieder nicht gegeben, da dieses nur bei Diskriminierung wegen der dort aufgezählten Merkmale (Alter, sexuelle Identität, etc.) herangezogen werden kann. Und IMHO wird das ganze Diskriminierungsfrei auf alle AN des Betriebes angewendet.

Ich empfehle immer den Betroffenen, dass Sie den AG anklagen, in der Zeit zur Bank gehen, einen Vorschuß oder Kurzkredit aufnehmen und die anfallenden Zinsen den AG zu lasten setzen.

Falscher Weg. Dieser Weg ist lang, steinig und teuer (RA-Pflicht!)

Da ja anscheinend ein BR existiert würde ich auf die Verletzung meiner MBR pochen und dem AG wenn er nicht willig ist zu Verhandeln zunächst die Einigungsstelle und falls er ohne MB weiterhin so handelt nach §23 BetrVG ein Ordnungsgeld aufbrummen lassen. Das wird i.d.R. teurer für den AG so das er gerne gewillt sein sollte diese Spielchen zu unterlassen. So weit ihr dann im Rahmen Eurer MBR eine Betriebsbuße legalisiert (ggf. durch Spruch der Einigungsstelle) kann der AG dann so handeln. Falls nicht zahlt er für jeden Fall den er an der MB vorbei umsetzt in die Staatskasse.

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