Feiertag fällt auf Kurzarbeitstag - was ist korrekt?
Hallo mal wieder nach langer Zeit.
Auch in unserer kleinen Stiftung gibt es mittlerweile Kurzarbeit. Wir sind zwar unter 20 Personen und haben daher auch nur einen 1-köpfigen BR.
Nun ist es so, dass wir an 4 Tagen in der Woche arbeiten. Innerhalb der beiden Abteilungen überlappen sich die Arbeitstage der MA.
Z.B. so: MA 1 = Mo, Di, Mi, Do MA 2 = Di, Mi, Do, Fr
Insgesamt haben 4 unserer MA ihren KA-Tag montags. Nun ist ja der 1. Juni der Pfingstmontag - also ein Feiertag.
Erhalten diese 4 Personen dann ausnahmsweise in dieser Woche einen anderen KA-Tag, da der Montag ja ein Feiertag ist? Denn ansonsten müßten diese 4 MA in dieser Woche ja 4 Tage arbeiten und die anderen MA nur 3 Tage.
Wie sieht das Eurer Meinung nach aus?
Danke und Gruß, jaypar
Community-Antworten (7)
25.05.2020 um 16:52 Uhr
das kommt darauf an, was der 1er BR in der BV mit dem AG vereinbart hat
25.05.2020 um 17:03 Uhr
In der BV wurden nur die Basics vereinbart und eine Aufstockung der Gehälter durch den AG bis auf 100% für zunächst mal 2 Monate. Tiefergehende Details, wie die Behandlung von Feiertagen sind nicht Inhalt der BV.
Im Grunde gibt es sich - bezogen auf die Bezahlung - ja aus dem Gesetz. Ich bin nur nicht sicher, ob die Aussagen im EntgFG auch bedeuten, dass ein Feiertag, wenn er denn auf einen KA-Tag fällt, nur als Feiertag gilt und somit dann ein anderer KA-Tag in dieser Woche festgelegt werden müsste.
LG jaypar
25.05.2020 um 17:09 Uhr
Sorry, aber das ist doch nicht anderes als bei Teilzeitkräften. Wenn dort der Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag fällt, dann hat der AN Pech gehabt. Warum sollte das hier anders sein?
25.05.2020 um 17:27 Uhr
...weil es bei TZ-Kräften alle MA betrifft, da sie vertraglich festgelegte Arbeitstage haben. Aber bei KA ist es in unserem Fall ja so, dass eine Hälfte der MA nur Mo - Do arbeiten und der Rest Di - Fr. Das konnten die MA unter sich ausmachen, wer welche Tages-Konstellation will. Daher finde ich es nicht vergleichbar...
25.05.2020 um 17:42 Uhr
Nicht die Mitarbeiter legen fest wann ihre Arbeitstage sind, sondern der Arbeitgeber.
25.05.2020 um 17:54 Uhr
...ich habe nur geschrieben, wie es bei uns war :-) Und da wurde halt gefragt, wer an welchen Tagen seinen KA-Tag haben will. Vorgegeben wurde nur die Anzahl der Tage (also 4).
25.05.2020 um 18:07 Uhr
Und wo ist da jetzt bitte der Unterschied zwischen dem Vollzeit-AN der bei Kurzarbeit seine Arbeitstage auf Di-Fr verteilt haben will und dem Teilzeitmitarbeiter der (ohne Kurzarbeit) seine Arbeitstage auf Di-Fr verteilt haben will?
Feiertage sind keine zusätzlichen Urlaubstage die man sich verdient hat, sondern Tag an denen nicht gearbeitet werden darf! Das Entgeltfortzahlungsgesetz stellt sicher dass die Arbeitnehmer diie am Feiertag nicht arbeiten dürfen darür keinen Verdienstausfall erleiden.
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