Hallo mal wieder nach langer Zeit.

Auch in unserer kleinen Stiftung gibt es mittlerweile Kurzarbeit. Wir sind zwar unter 20 Personen und haben daher auch nur einen 1-köpfigen BR.

Nun ist es so, dass wir an 4 Tagen in der Woche arbeiten. Innerhalb der beiden Abteilungen überlappen sich die Arbeitstage der MA.

Z.B. so:
MA 1 = Mo, Di, Mi, Do
MA 2 = Di, Mi, Do, Fr

Insgesamt haben 4 unserer MA ihren KA-Tag montags. Nun ist ja der 1. Juni der Pfingstmontag - also ein Feiertag.

Erhalten diese 4 Personen dann ausnahmsweise in dieser Woche einen anderen KA-Tag, da der Montag ja ein Feiertag ist? Denn ansonsten müßten diese 4 MA in dieser Woche ja 4 Tage arbeiten und die anderen MA nur 3 Tage.

Wie sieht das Eurer Meinung nach aus?

Danke und Gruß,
jaypar