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Betriebsvereinbarung zu Gehaltszahlungen?

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diegraue
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte,

in unserer Firma werden seit einiger Zeit die Gehälter nicht mehr pünktlich gezahlt. Teilweise mit 2 Wochen Verspätung. Auf Nachfrage des Betriebsrats nach dem Grund, wurde auf die schlechte wirtschaftliche Lage hingewiesen. Da wir nicht Tarifgebunden sind und auch nicht in der Gewerkschaft, möchten wir nun eine Betriebsvereinbarung hierzu mit dem Arbeitgeber schließen, die solche Dinge regelt. Hat jemand eine Musterbetriebsvereinbarung hierzu oder kann nützliche Hinweise bei der Erstellung einer solchen geben?

Danke für Eure Hilfe

17.245080

Community-Antworten (80)

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Kriegsrat

21.05.2009 um 01:39 Uhr

was soll eine BV zu diesem thema nutzen ?

wenn der AG zum vereinbarten zeitpunkt den lohn nicht bezahlt, ist er in verzug. punkt. was soll da in einer BV geregelt werden ? meint ihr der AG zahlt deswegen pünktlicher ?

was wollt ihr damit erreichen ?

R
ridgeback

21.05.2009 um 10:35 Uhr

@diegraue, habt ihr einen WA? Bei solchen Sachen klingeln bei mir immer die Glöckchen und da bin ich der Meinung, dass hier die Zahlungsunfähigkeit droht. Da ist auch keine BV von Nutzen.

D
diegraue

21.05.2009 um 15:18 Uhr

was sollte man statt dessen als Betriebsrat in solchen Fällen unternehmen? Mir fällt da ehrlich gesagt nicht allzuviel ein. Natürlich wird er kaum pünktlicher zahlen, aber man muß doch etwas für die Mitarbeiter unternehmen. Viele Möglichkeiten hat doch da ein BR nicht, denke ich.... Was meint ihr?

T
TROISDORFER

21.05.2009 um 15:46 Uhr

Statt Betriebsvereinbarung zu vereinbaren,sollte ihr eine Abmahnung an den Geschäftsführer schreiben . Lohnzahlungsverzug ist kein Kavaliersdelikt !!! Eure Kollegen die euch gewählt haben um sie zu vertreten,haben doch sicher auch monatliche Festkosten,wie Miete und des gleichen ...

D
diegraue

21.05.2009 um 16:30 Uhr

Das mit der Betriebsvereinbarung hat den Hintergrund, dass wir zum einen nicht Tarifgebunden sind und auch nicht in der Gewerkschaft. Daher kann der BR hier angeblich nichts unternehmen, da die Angelegenheit kein kollektivrecht ist, sondern einzelpersonenbezogen durch die Verträge... Man kann der GL eine Abmahnung schicken??? Das habe ich noch nie gehört, wie soll so etwas gehen und wie sieht dann das Schreiben aus?

Gruss diegraue

K
Kriegsrat

21.05.2009 um 16:39 Uhr

@ diegraue

das mit der abmahnung ist so eine sache es wäre eine betriebsverfassungsrechtliche abmahnung, die bei verstössen des AG gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen pflichten zum tragen käme, bevor der BR ein arbeitsgerichtliches beschlußverfahren einleitet also eine art mahnung, wenn der AG dies oder jenes nochmal macht, gehts vor gericht..... aber im vorliegenden fall eher weniger relevant.....

R
ridgeback

21.05.2009 um 16:42 Uhr

@diegraue, geht schon, z.B. wenn der AN ausserordentlich kündigen wollte. Der AN kann nach erfolgloser Abmahnung (BAG 17. 1. 2002 EzA BGB § 628 Nr. 20) wegen unterbliebener Vergütungszahlungen außerordentlich kündigen, wenn der AG entweder zeitlich oder dem Betrage nach erheblich in Verzug gekommen ist BAG 26. 7. 2001 AP

K
Kriegsrat

21.05.2009 um 16:46 Uhr

@ ridgeback

dieses "recht" auf außerordentliche kündigung ist mit einer der größten krämpfe im arbeitsrecht der AG zahlt mir kein geld, und ich hab das "recht", außerordentlich zu kündigen - ganz toll, mein geld habe ich immer noch nicht und der job ist auch noch weg..........

K
Kriegsrat

21.05.2009 um 16:51 Uhr

@ die graue

also, ihr wollt eine BV abschließen, um individualrechtliche ansprüche auf die kollektivrechtliche schiene zu bekommen, daß nicht der AN einzeln sein recht einklagen muß, sondern die klage durch den BR erfolgen kann, dessen anwalt und weitere kosten der verfahren der AG ja auch noch übernehmen muß ?

R
ridgeback

21.05.2009 um 19:23 Uhr

@ Genosse kriegsrat, das ist doch nur ein Beispiel für eine Abmahnung gegen den AG. Wenn der AG nicht zahlt, also ich meinem Geld hinterherlaufen muß, hab eine neue Stelle in Aussicht wo Gehalt gezahlt wird und muß dann eine Kündigungsfrist einhalten bei einem AG wo ich kein Geld bekomme, dann möchte ich schon ausserordentlich kündigen.

D
DonJohnson

21.05.2009 um 19:45 Uhr

Kollege Kriegsrat.

So dumm ist das doch nciht! § 87 Abs 1 Satz 4 gibt das m. E. her... Denk mal um ein paar Ecken...

D
diegraue

21.05.2009 um 20:14 Uhr

okay, § 87 Abs 1 Satz 4 Mitbestimmungsrecht. Das würde bedeuten, dass das Mitbestimmgunsrecht des BR nicht gewahrt wurde und wir als BR dann entsprechend dagegen klagen könnten, verstehe ich das richtig? Also können wir auf einer bestimmten Schiene doch etwas unternehmen? Aber noch einmal: Wie geht man denn hier nun amn schlausten vor? SPricht man mit der GL und mahnt. Beim nächsten Mal dann vor Gericht? Wir als AN könnten theoretisch auch eine Insolvenz einleiten, die Frage ist nur macht das Sinn und gibt es da bestimmte Bedigungen die man einhalten muß, um als AN so einen Schritt zu verfolgen? Nur jeder hat ja nun jeden Monat seine Ausgaben und da müssen wir als BR doch etwas unternehmen können..sonst verfällt doch alles in Willkür....

D
DonJohnson

21.05.2009 um 20:18 Uhr

Ihr könnt euer MBR einfordern. Legt dem AG eine BV diesbezüglich vor. Wenn er nciht verhandeln will, dann erklärt die Verhandlung für gescheitert und richtet die Einigungsstelle ein.

Wenn die BV unter Dach und Fach ist, habt ihr kollektivrechtliche Möglichkeiten - jetzt noch nciht!

D
diegraue

21.05.2009 um 20:25 Uhr

also doch der Weg über eine BV... ist das wirklich die günstigste Variante? Sollte man nicht erst nach der Ursache forschen? und hat man nach § 87 Abs 1 Satz 4 nicht sowieso schon die Handlungsmöglichkeit? Das lese ich daraus

T
TROISDORFER

21.05.2009 um 20:25 Uhr

*** Das mit der Betriebsvereinbarung hat den Hintergrund, dass wir zum einen nicht Tarifgebunden sind und auch nicht in der Gewerkschaft. Daher kann der BR hier angeblich nichts unternehmen, da die Angelegenheit kein kollektivrecht ist *** Wer hat euch denn sowas erzählt ??? Der Betriebsrat hat auch OHNE Tarifverträge und OHNE Gewerkschaft gültigkeit.

Kriegsrat hat vollkommen recht : was soll da in einer BV geregelt werden ? meint ihr der AG zahlt deswegen pünktlicher ?

Wenn ihr als Betriebsrat dem AG schriftlich ermahnt die Lohnzalungen pünktlich zu leisten,so hat das schon gewicht auch ohne Tarifvertrag . Zur Zeit macht der AG was er für Nötig hält, OHNE Rücksicht auf seine Belegschaft !!!

MFG Troisdorfer

D
DonJohnson

21.05.2009 um 20:29 Uhr

Troisdorfer Sag mal, wie will der BR kollektivrechtlich dagegen vor gehen? Momentan befinden die sich auf der individualrechts Schiene. Wenn der AG nciht pünktlich zahlt, kann man ihn durch eine solche BV schon dazu bewegen.

Eine momentane Ermahnung des Gremiums würde ncihts bewirken. Erst mit Vorhandensein einer BV gibt es diverse Handlungsmöglichkeiten für den BR!

D
DonJohnson

21.05.2009 um 20:31 Uhr

diegraue

Selbstverständlich solltet ihr nach den Ursachen forschen - mit einem WA wäre das so schwer nciht. Aber was bringt die Forschung? Ich war der Meinung ihr wollt euer Geld pünktlich haben - die Ursachen zu kennen hilft selbstverständlich immer und sollte parallel von statten gehen.

T
TROISDORFER

21.05.2009 um 21:46 Uhr

@DonJohnson Ich glaube nicht das der AG die durch den Betriebsrat verfasste BV unterschreibt, eher befürchte ich das er es Faustdick hinter den Ohren hat ... Selbst wenn er unterschreibt,so muß er denoch erstmal das Geld zur Zahlung haben. Er wird es bis zur Schlichtung draufankommen lassen oder drauf ankommen lassen müssen,durch die schlechte wirtschaftliche Lage,aber das vermute ich nur !!! Habt ihr in eurer Lage mal über Kurzarbeit nachgedacht ??? Mfg Troisdorfer

D
DonJohnson

21.05.2009 um 22:23 Uhr

Troisdorfer Nun, dann kommtz dann wohl die Einigungsstelle - also denke ich doch, dass der AG das unterschreibt - ist billiger... ;-)))

R
ridgeback

21.05.2009 um 22:30 Uhr

@all, GK § 87 Rn 427 heißt es: Die Zeit der Auszahlung des Arbeitsentgelt betrifft das "Wann" der Auszahlung und bestimmt sich, soweit keine anderen Regelungen anzuwenden sind nach der dispositiven Vorschrift des § 614 BGB als Sonderregelung gegenüber § 271 BGB; die Vergütung ist also mangels abweichender Vereinbarung nach Leistung der Dienste zu entrichten. Dem MBR unterliegen die Zeitabschnitte aber auch der "Zeitpunkt" der einzelnen Entgeltzahlung. Wofür braucht man jetzt noch eine BV?

D
DonJohnson

21.05.2009 um 22:39 Uhr

ridgeback Wofür braucht man jetzt noch eine BV?

Genau dafür. Damit der BR regelt wann wie und wo Geld ausgezahlt wird. Was passiert wenn dagegen verstoßen wird seitens des AG ist dir bekannt.

Und wenn du so argumentierst, warum schließen wir dann überhaupt BV´s ab?

R
ridgeback

21.05.2009 um 22:48 Uhr

@von DonJohnson, kenne es nur so, dass es im AV geregelt ist wann Lohn gezahlt wird. Und da der AG wohl kaum mit jedem andere Regelungen getroffen hat, dürfte es für alle der gleiche Zeitpunkt sein. Und wenn der AG sich nicht daran hält.....

D
DonJohnson

21.05.2009 um 22:53 Uhr

Und wenn der AG sich nicht daran hält.....

Ist man dummer weise auf der Individualrecht Schiene. Mit der BV wird es aber zum Kollektivrecht. Dann kann der BR tätig werden und nciht jeder muß es vor Gericht erstreiten.

Sag mal denke ich falsch? Ist es nciht wünschenswert es im Kollektiv zu regeln wenn die Möglichkeit besteht? Die Möglichkeit gibt es, also warum liege ich mit meiner Meinung falsch?

Warum siehst du den Sinn hinter einer solchen BV nciht? Sollte ich falsch liegen, kläre mich auf...

R
ridgeback

21.05.2009 um 23:01 Uhr

@DonJohnson, meiner Meinung nach, wenn alle den gleichen Auszahlungsmodus haben, hat es für mich kollektivrechtliche Wirkung. Wenn es nur einen einzelnen betreffen würde, wäre es für mich individualrechtlich. Aber ist nur meine Meinung und bin lernfähig. :-))

K
Kölner

21.05.2009 um 23:05 Uhr

@Don Johnson, ridgeback Ich habe jetzt bestimmt zwanzig mal um die Ecke gedacht. Ich bin aber wieder zum Ausgangspunkt gekommen und frage mich, ob so eine BV überhaupt gültig wäre, wenn ich selbige denn abschlösse als BR.

D
DonJohnson

21.05.2009 um 23:06 Uhr

@ridgeback Das MBR muß vom Gremium aber in Form einer BV eingefordert werden. Ansonsten handelt es sich hier doch wohl um Individualrecht laut AV. Erst wenn eine BV existiert, ist sie dem AV übergeordnet. Erst dann hat das Gremium eine Möglichkeit es einzufordern. Na, zumindest nach meiner Rechtsauffassung. Aber auch ich bin lernfähig.

Auf welche Grundlage stützt du die Möglichkeit des Gremiums ohne eine BV?

D
DonJohnson

21.05.2009 um 23:08 Uhr

@Kölner Wieso sollte sie nciht gültig sein? Können wir nciht für jedes unserer MBR eine rechtsgültie BV verlangen (Initiativrecht) es sei denn der 77,3 steht uns im Wege?

D
diegraue

21.05.2009 um 23:15 Uhr

na wenn der Betriebsrat doch laut Gesetz eh das Mitbestimmungsrecht bei der Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte hat wofür dann noch die BV? Dann unterliegt es doch eh dem Handlungsrecht des Betriebsrat. Außerdem bis eine BV durchgesetzt ist (von alleine wird der AG das doch eh nicht tun, also Einigungsstelle, gell?) da vergeht doch elend viel Zeit. Es ist doch eilbedürftigkeit angesagt also handeln. Und so wie ich das Gesetz verstehe, kann der Betriebsrat das auch. Ich weiß nur nicht, welche Schritte der Reihenfolge nach zu tun sind....

R
ridgeback

21.05.2009 um 23:16 Uhr

@DonJohnson, das Wann ist doch im 87er geregelt. In einer BV wird doch eigentlich nur zusätzliches vereinbart, z.B. Kontogebühren usw.

@Kölner, über gültig habe ich noch nicht nachgedacht, da für mich überflüssig.

K
Kölner

21.05.2009 um 23:23 Uhr

@ridgeback Naja. Die sog. Kontoführungsgebühr ist ja m.E. Lohnsteuer und SV-pflichtig! Da könnte man - je nach Höhe - dann wieder über eine BV spekulieren...

D
DonJohnson

21.05.2009 um 23:24 Uhr

ridgeback das Wann ist doch im 87er geregelt. Ich scheine heute meine Kontaktlinsen nciht richtig gereinigt zu haben. Wo bitte steht im 87er wann Lohn und Gehalt gezahlt wird? Im 87 steht meines Wissens, dass es eine Mitbestimmung des Grmiums gibt wann wie und wo das Entgelt ausgezahlt wird. Diese Mitbestimmung fordere ich in diesem Fall mit eienr BV! Da regel ich das... Oder bin ich echt soooo blond, dass ich es nciht raffe?

Kölner Ich lerne gerne dazu - erkläre mir bitte warum eine solche BV nciht gültig wäre... Ich sehe das noch immer nciht!!!

I
Immie

21.05.2009 um 23:28 Uhr

DJ, ich trage keine Kontaktlinsen und sehe das auch nicht

Kölner, §87 Abs 1 NR 4 ist da doch eindeutig... man kann sogar Tag und Stunde mitbestimmen:-) Abschlagszahlungen, Lohnzahlungsperiode.... Was soll da nicht gültig sein?

K
Kölner

21.05.2009 um 23:31 Uhr

@Don Johnson ...weil § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG eher (m.E.) die grundsätzlichen Auszahlungs-Zeiträume meint (monatlich, wöchentlich) und nicht die jeweilige Lage der Auszahlung zu bestimmten Tagen. Das wäre dann wieder Regelungsgegenstand der AV-Parteien und diese heissen nicht BR.

K
Kölner

21.05.2009 um 23:32 Uhr

@Immie Das steht im Kommentar? Dann würde ich mich vielleicht geschlagen geben...

D
DonJohnson

21.05.2009 um 23:35 Uhr

Immie Danke

Kölner Wir haben in einer BV was ähnliches geregelt. Sie ist nicht explizit darauf spezialisiert, sondern ein Bestandteil ist der Zeitpunkt der Auszählung Bestandteil. Deinen Einwand kann ich somit nicht nachvollziehen... Du fragst Immie ob es im Kommentar steht... Steht deine Meinung denn drin?

R
ridgeback

21.05.2009 um 23:35 Uhr

@DonJohnson § 87 BetrVG ist doch eine zwingende Rechtsnorm, die dem AG doch jede Dispositionsmöglichkeit nimmt. Also kann der BR doch gleich aktiv werden

L
Lotte

21.05.2009 um 23:37 Uhr

all, ich versteh die Diskussion um eine BV nicht wirklich. Da der BR bei der Bestimmung des Auszahlungszeitpunktes ein MBR hat, hat der AG durch die Änderung des Zeitpunktes gegen das MBR verstoßen. Wie mit Verstößen des MBR umzugehen ist, ist doch eigentlich klar, oder? Warum auf eine BV warten?

Aber mich würden die wirtschaftlichen Gründe viel mehr interessieren.

I
Immie

21.05.2009 um 23:39 Uhr

@Kölner Da steht... Der BR hat auch mitzubestimmen über den Zahlungszeitpunkt, also über Tag und Stunde der Entgeltzahlungen, soweit diese nicht durch Gesetz oder TV (bindende Festsetzung nach §19 HAG) geregelt sind. Und du weisst wie schnell ich schreibe...:-)

L
Lotte

21.05.2009 um 23:39 Uhr

ridgeback, ...;-))) irgendwann frag ich Dich noch nach Deinem Kästchen...;-))))

R
ridgeback

21.05.2009 um 23:40 Uhr

@Lotte, Du und ich einer Meinung, geht das? Siehe 121819

D
DonJohnson

21.05.2009 um 23:44 Uhr

@Lotte Aber das Gremium hat doch zu diesem Zeitpunkt seine Mitbestimmung nciht wirklich wahr genommen. Momentan läuft es doch dort nach AV. Darum hilft eine BV das zu regeln und somit eine art Rechtsgtrungdlage des BR zu schaffen. Ein Verstoß gegen eine solche BV würde dann Konsequenzen des Gremiums unweigerlich nach sich ziehen können. Ohne sehe ich es in diesem Beispielk eher als individualrecht!

@ridgeback Ja, ist es, aber wie ich eben schon Lotte schrieb...

@all Warum wehrt ihr euch alle gegen diese Möglichkeit? Mit einer BV ist es leichter und in meinen Augen rechtssicherer. Was spricht denn bitte schön dagegen? Ich sehe nur Vorteile. Ich sehe auch keine Ungültigkeit einer solchen... Bitte klärt mich auf wo mein Denkfehler liegt! Ich behaupte momentan, es gibt keinen solchen... ;-)))

K
Kölner

21.05.2009 um 23:47 Uhr

@all Okay. Ich gebe mich geschlagen. Ihr habt recht, ich unrecht.

Einzig die Frage, ob der AG per BV verpflichtet werden kann, VOR Ablauf des laufenden Monats Entgelt zu zahlen, wäre noch strittig.

D
DonJohnson

21.05.2009 um 23:48 Uhr

Kölner Aber darum geht es hier ja nicht wirklich, oder?

K
Kriegsrat

21.05.2009 um 23:48 Uhr

@ all

das wird ja richtig heftig hier, interessant ........

was wäre denn, wenn ich behaupten würden, obwohl der AG gegen die MBR des BR verstoßen hat und selbst wenn es eine BV gäbe, die den auszahlungszeitpunkt (zusätzlich zum AV) regeln würde

die mitarbeiter ihre jeweiligen forderungen trotzdem individualrechtlich einklagen müssten ?

D
DonJohnson

21.05.2009 um 23:49 Uhr

Immi

Gib mir 10 ;-)))

Dank dir um ehrlich zu sein ;-)))

I
Immie

21.05.2009 um 23:50 Uhr

Kölner, Nach der abdingbaren Vorschrift des §614 BGB ist der Lohn nachträglich zu zahlen.

D
DonJohnson

21.05.2009 um 23:51 Uhr

kriegsrat Dann würde ich dir in soweit Recht geben, als deass der AG einfach gar nciht zahlt. Trotz allem quasi!!! Dann ist man zusätzlich eh immer im Individualrecht dabei...

Aber auch das ist hier nicht das Thema - zumindest momentan ;-)))

I
Immie

21.05.2009 um 23:53 Uhr

kriegsrat, dann hast du wohl recht....wenn du das dann behaupten würdest;-)

K
Kölner

21.05.2009 um 23:56 Uhr

@Don Johnson Ja, das stimmt! Darum geht es nicht wirklich... Ich hatte mich bei meiner falschen Behauptung tatsächlich auf § 614 BGB (Danke 'Emmsie'!) gestützt und blenden lassen. Sorry...

@kriegsrat Bei einem Verstoß gegen eine BV wäre zumindest die Einhaltung sanktionierbar. Alles weitere ist dann wieder Individualrecht.

K
Kriegsrat

21.05.2009 um 23:59 Uhr

womit wir wieder am anfang wären...;-))))

E
Emmsie

22.05.2009 um 00:00 Uhr

Gerne:-)))

N
nicoline

22.05.2009 um 00:02 Uhr

und ganz zum Schluß taucht dann die Frage auf, ob der AG sich durch all das hier erwähnte wirklich beeindrucken lassen und wieder pünktlich zahlen würde???????

D
DonJohnson

22.05.2009 um 00:04 Uhr

Nee Kriegsrat sind wir nciht. Diese Sanktionen kosten dem AG Geld, also wird er tunlichst versuchen pünktlich zu zahlen. Und genau darum geht es. Wenn er nciht zahlen kann... nun, dann läuft ja wohl was verkehrt mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen AG und BR. Aber auch darum geht es nur sekundär.

R
ridgeback

22.05.2009 um 00:11 Uhr

...gut das wir drüber gesprochen haben..

oder wie der Kölner sagt: onjlöcklich weed der Minsch et mihts, wann hä anfänk nohzedenke.

D
DonJohnson

22.05.2009 um 00:13 Uhr

ridgeback

...was auch immer das heißen mag... ;-)))

L
Lotte

22.05.2009 um 00:14 Uhr

DJ, der AG hat den Auszahlungszeitpunkt verändert. Das alleine kann er ohne die MB des BR nicht! Da braucht es keine BV. Wenn der AG die Verteilung der AZ ändern will, muss er doch auch die MB wahren, auch wenn vorher in "Normalschicht" gearbeitet wurde von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr und er nun Früh und Spätschicht einführen will. Da braucht es für die MB auch keine BV.

D
DonJohnson

22.05.2009 um 00:18 Uhr

Lotte Was aber zwei verschidene paar Schuhe sind und über die neue Regelung gann auch wieder eine BV bemüht werden würde... Na zumindest hoffe ich das, wegen der Rechtssicherheit...

Aber eigentlich dachte ich, dass wir mit diesem Thema fertig wären... ;-)))

D
DonJohnson

22.05.2009 um 00:19 Uhr

Lotte OK, also nochmals. Wie könnte der BR denn ohne BV dagegen vorgehen?

K
Kriegsrat

22.05.2009 um 00:20 Uhr

@ ridgebach

bitte keine aussterbenden urdialekte in die diskussion bringen;-))

D
DonJohnson

22.05.2009 um 00:26 Uhr

@all Ich finde denncoh, dass es eine sehr anregende und tolle Diskussion war. Sowas macht Spaß ;-)))

L
Lotte

22.05.2009 um 00:30 Uhr

DJ, § 23 (3) BetrVG, aber mich würden als BR wie gesagt, mehr die Zahlen interessieren...

R
ridgeback

22.05.2009 um 00:31 Uhr

@kriegsrat, "aussterbenden urdialekte " wie war das noch im Kreuzworträtsel: Kleines hinterlistiges Bergvolk? Helf mir mal, bitte............ja Ba.... :-))

R
rainerw

22.05.2009 um 00:31 Uhr

.........und das mit oder ohne BV:

D
DonJohnson

22.05.2009 um 00:33 Uhr

rainer ;-)))))

ridgeback nicht persönlich werden bitte, ok? ;-)))

R
rainerw

22.05.2009 um 00:33 Uhr

Das wird dem AG Wurscht sein.

R
rainerw

22.05.2009 um 00:37 Uhr

Fachanwalt und unabhängigen Wirschaftsprüfer wären als erstes angebracht um Licht ins dunkle zu bringen. Jo DJ bin auch noch da.

D
DonJohnson

22.05.2009 um 00:47 Uhr

rainer

Wieso "noch" - ich hoffe doch du bist immer da... ;-)))

R
rainerw

22.05.2009 um 00:59 Uhr

Jetzt nicht mehr. Ich geh ins Bett, denn um 4:15 Uhr ist die Nacht rum.

T
TROISDORFER

22.05.2009 um 07:55 Uhr

@All Der BR sollte das tun was er auch mit einer BV tun würde ... Es wäre das selbe,eine aufforderung den Lohn pünktlich zu zahlen . @diegraue Wie würde euer AG darauf reagieren,bekäme er ein Schreiben in dem ihr ihn miteilt das er die Lohnzahlungen pünktlich zu zahlen hat und bei verstoß,mit den Kollegen eine Sammelklage anstrebt,einer macht nur den Anfang ... Aber Wichtig ist es das der BR dem AG ersteinmal auffordert die Löhne püntlich zu Zahlen,habt ihr das schon ? MFG Troisdorfer

D
diegraue

22.05.2009 um 10:23 Uhr

Hallo zusammen, was ich mir denke, ist, dass mit der BV kriegen wir nur mit Gewalt durch. Das mit der Aufforderung pünktlich zu zahlen, ist ne super Idee. Die nehmen wir gleich mal auf. Aber um die Sache noch n bischen verzwickter zu machen: was ist wenn unser AG uns vorschlägt, erst einmal einen Abschlag zu zahlen??? Dann zahlt er ja wiederum....so kann er sich ja wieder fein drumrum winden. Aber ich denke nun hinters Licht zu schauen und nach der Ursache zu forschen ist unabdingbar. Also wie würde das ganze bei Abschlagszahlungen aussehen, sollte man da als BR Zugeständnisse machen?

I
Immie

22.05.2009 um 10:33 Uhr

@diegraue Abschlagszahlungen sind eine gängige Praxis. Warum nicht? Mitte des Monats Abschlag...Ende des Monats den Rest.

T
TROISDORFER

22.05.2009 um 11:19 Uhr

@diegraue Der Abschlag sollte real aussehen. z.b.s 80 % am ersten des Monats und 20 % als Nachschlag ! Für die zahlung der Restsummen solltet ihr einen nicht zu lange Frist setzen, 7 bis 10 Tage würden dem AG schon reichen,ihr könnte es festhalten und die BV befristet auf z.b.s 3 Monaten ausarbeiten,aber bitte nicht unbefristet ... ! Aber zuerst den AG schriftlich Abmahnen . Abwarten wie er Reagiert. Mfg Troisdorfer

D
diegraue

22.05.2009 um 12:16 Uhr

Supi...das sind doch mal Tips die man gleich durchsetzen kann :) Ich danke euch für eure fleißige Hilfe. Das Forum ist klasse und macht auch noch Spaß... Okay dann bis dahin, zumindest fürs erste ;)

K
Kriegsrat

22.05.2009 um 14:18 Uhr

@ die graue

na ja, supi tips ? wenn in den arbeitsverträgen vereinbart wäre, das geld müsste am ersten bezahlt werden und ihr wollt eine BV abschließen, daß am ersten nur 80% abschlag fällig wäre, die restlichen 20% dann von mir aus am 10. des monats ? diese BV stellt die mitarbeiter schlechter als regelungen im arbeitsvertrag, wäre doch unwirksam?

abschlag ist ja immer eine zahlung, die VOR fälligkeit der gesamtsumme ausbezahlt wird und kein versteckter kredit an den AG...........

wichtiger wäre m.E. wie schon gesagt festzustellen, ob der AG mutwillig verspätet zahlt oder ob die wirtschaftliche situation tatsächlich so prekär ist.. also die zahlen auf den tisch legen lassen wie troisdorfer sagte, den AG auffordern, pünktlich zu zahlen und mit zu erwartenden klagen von xx mitarbeitern konfrontieren vielleicht findet man gemeinsam einen kompromiss, evtl. mit vereinbarung von zahlung von verzugszinsen...

die mitarbeiter dürfen auf jeden fall nicht schlechter gestellt werden .................

D
diegraue

22.05.2009 um 14:26 Uhr

noch eine Frage hätte ich da und zwar: sollten wir bei einer Abschlagszahlung das nicht auch schriftlich mit der GL festlegen, dass man so die wichtigsten Eckpunkte fest hat? Wenn die z.B. sagen, Abschlagszahlung erst einmal nur für diesen einen Monat... Wie würde man das schrifltich angehen? Was müsste in eine einmalige Abrede da alles wichtiges rein? Könnt ihr uns da Infos geben?

K
Kriegsrat

22.05.2009 um 15:49 Uhr

@ die graue

macht doch erstmal den ersten schritt: monatsgespräch, tacheles reden

wenn es eurem AG so schlecht geht, daß er kostenlose kredite bei den mitarbeitern nehmen muß, stehen euch vielleicht bald ganz andere probleme ins haus ihr braucht dringend informationen über die wirtschaftliche lage des betriebs evtl. eine betriebsversammlung ansetzen, bei der der AG mindestens einmal im jahr auch die mitarbeiter über die wirtschaftliche situation informieren muß dann ggfs. einen sachverständigen hinzuziehen (§80BetrVG) und mit ihm zusammen weitere schritte planen

D
diegraue

22.05.2009 um 15:56 Uhr

dann würde eine BV aber generell gar keinen Sinn machen, es sei denn man vereinbart grundsätzlich nur vorteilhaftere Dinge für die AN.... Es soll ja schon ein Zugeständnis zwischen BR und GL erfolgen, sonst bräuchte ich ja keine Extraabreden und wie soll die erfolgen, wenn keine Einschränkungen gemacht werden dürften..und welche Firma zahlt einen Abschlag vor Zahlungsfälligkeit??? Selbst bei genereller Abschlagszahlung erfolgt die erste Hälfte ja nach einem bestimmten Zeitpunkt. Da wäre auch keine Zahlung VOR Fälligkeit gegeben... Es ist doch immerhin besser einen Abschlag zu bekommen als gar kein Geld, oder kriegsrat? Natürlich darf so etwas kein Dauerzustand werden...

K
Kriegsrat

22.05.2009 um 16:11 Uhr

"und welche Firma zahlt einen Abschlag vor Zahlungsfälligkeit??"

unsere z.b., weil die möglichkeit im tarifvertrag so vereinbart wurde (z.b. monatslohn juni fällig am 15.juli, abschlagszahlung möglich bis zu 70% am 01.juli) in vielen anderen branchen auch..............

und zur BV : Günstigkeitsprinzip Rechtsgrundsatz, wonach bei Kollision verschiedener Rechtsnormen die für den Betroffenen günstigere Regelung gilt. Er findet vor allem im Arbeitsrecht Anwendung. Das Günstigkeitsprinzip gilt im Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung, was in § 4 Absatz 3 Halbsatz 2 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) ausdrücklich festgeschrieben ist.

R
rainerw

22.05.2009 um 19:01 Uhr

Endlich einer der mich versteht. Ich sehe das genauso wie kriegsrat. Zusätzlich würde ich dem AG eine Abmahnung schreiben und darauf hinweisen das ich bei Wiederholungen meine Arbeitsleistung einstellen würde. Dies geht allerdings erst nach drei Monaten, denn solange hat der AG Zeit Insolvenz anzumelden, deshalb auch der Hinweis eines Sachverständigen. Auch zu beachten bei einer Abmahnung, genügt es nicht die Pflichtverletzung lediglich pauschal zu umschreiben oder schlag- bzw.- Stichwortartigen Bezeichnungen zu gebrauchen. Der Abgemahnte muß aus der Abmahnung genau entnehmen können was er falsch gemacht hat und wie er es zukünftig richtig zu machen hat. Der Sachverhalt und das zu erwartende Verhalten sind daher sorgfältig und objektiv zu um- oder beschreiben. Den auch die Zins und Zinsenszinsen in Rechnung stellen die bei möglichen Kontoüberziehungen anfallen. Eine BV könnte man zwar zusätzlich noch abschließen, aber das wird euren AG wenig jucken, da er ja hier schon gegen die Vertragspflicht verstößt.

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