Direktionsrecht auf Überstunden zulässig?
Hallo zusammen,
in unserem Betrieb hat sich viel Arbeitsrückstand gebildet. Diesen sollen wir jetzt mit Hilfe von Überstunden abbauen. Wir arbeiten in 2 Schichten ( Früh 6-14, Spät 14-22) und haben ein Gleitzeitkonto. Der AG verlangt jetzt das die Spätschicht von 14-24 Uhr über einen Zeitraum von 6Wochen arbeitet. Und verweist dabei auf sein Direktionstecht. Wir vom BR waren der Meinung das wir immer ein Mitspracherecht hätten. Und diese Überstunden abmildern oder verhindern können All unsere BVs geben uns ein Mitspracherecht. Der AG bezieht sich aber auf eine GleitzeitBV in der steht :
für den 2-Schichtig besetzte Arbeitsstellen gilt folgende Gleitzeitregelung: Frühschicht Montag-Freitag: Rahmenzeit 6.00 - 20.00 Uhr Spätschicht Montag-Freitag: Rahmenzeit 14.00 - 24.00 Uhr
Wegen der Rahmenzeit 14-24 Uhr behauptet der AG er könne ohne BR Zustimmung 2 Stunden länger arbeiten lassen.
Wir waren der Ansicht das das nur der Gleitzeitrahmen ist in dem man seine IRWAZ von 8 Stunden ( 35 die Woche ) zu leisten hat.
Community-Antworten (11)
22.05.2020 um 12:44 Uhr
Man bemühe sich um ein klares Wort.
Oft das Hauptproblem in einer BV. Wenn ihr nicht klar definiert habt, wie die Begriffe zu verstehen sind, ist der Streit vorprogrammiert.
Steht denn nirgends in der BV, wie lange eine Schicht dauert (Soll-Arbeitszeit) und wie Mehrarbeit gehandhabt wird?
22.05.2020 um 13:35 Uhr
Wir haben noch 2 weitere BVs. Schichtarbeit und Mehrarbeit Hier steht deutlich das 8 Stunden zu arbeiten ist und alles darüber unserer Mitbestimmung verlangt. Die Gleitzeit BV regelt ja nur die Rahmenzeit. Das sieht der AG aber anders.
22.05.2020 um 14:11 Uhr
14-24 Uhr = 10 Stunden. Darin sollen 10 Arbeitsstunden zzgl. Pause(n) enthalten sein!?
22.05.2020 um 14:41 Uhr
"Das sieht der AG aber anders."
Schön für ihn ... aber:
"Wir haben noch 2 weitere BVs. Schichtarbeit und Mehrarbeit Hier steht deutlich das 8 Stunden zu arbeiten ist und alles darüber unserer Mitbestimmung verlangt."
ist ja mehr als deutlich. Beschluss fassen über die Hinzuziehung eines RA, der Eurem Chef das mal klar macht. Kostet Geld und tut ihm weh, aber vielleicht lernt er dann wenigstens daraus etwas.
22.05.2020 um 14:54 Uhr
Ich verstehe die Argumentation auch nicht. Was ist der nächste Schritt? Überprüfen der BVs mit Rechtsbeistand? Laut einem Tel mit einem Anwalt haben wir schlechte Karten. Was wir einfach nicht glauben können.
22.05.2020 um 15:01 Uhr
Bleibt noch die Frage ob das mit den 8 Stunden überhaupt wirksam ist. Über das Arbeitszeitvolumen besteht keine Mitbestimmung. Was ist mit denen, die ihre vertragliche Arbeitszeit mit 8 Stunden nicht erfüllen können? Wie lange müssen Teilzeitkräfte arbeiten? Wofür ist ein Gleitzeitkonto gut wenn das tägliche Arbeitszeitvolumen immer gleich ist? Ihr braucht wohl eher einen Sachverständigen, der euch die vielen BVs erklärt.
23.05.2020 um 02:28 Uhr
"Laut einem Tel mit einem Anwalt haben wir schlechte Karten."
Fachanwalt für Arbeitsrecht? HAt er die BVs gelesen, oder wurde ihm nur mündlich gesagt, was drin steht?
23.05.2020 um 02:43 Uhr
Fachanwalt für Arbeitsrecht? HAt er die BVs gelesen, oder wurde ihm nur mündlich gesagt, was drin steht?
Es wurden ihm nur mündlich die BVs durchgegeben am Tel.
23.05.2020 um 16:22 Uhr
Sorry, aber das klingt nicht nach einer korrekten Arbeit eines guten RA.
24.05.2020 um 20:32 Uhr
Wir müssen uns mal mit einem RA zusammenhocken und all unsere BVs durchgehen. Leider haben wir da schon schlechte Erfahrungen gemacht. Denke da sieht so mancher RA Dollarzeichen in dem Augen.
25.05.2020 um 10:27 Uhr
….mit einem RA zusammenhocken ….. -> ihr sollt nicht zusammenhocken, ihr sollt einen RA Eures Vertrauens, mit dem ein BR erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum zusammenarbeiten wird, die BV`s vorlegen und Euch beraten lassen. Einen solchen Anwalt lernt man sehr oft auf Seminaren kennen oder er wird von befreundeten Betriebsräten empfohlen. Will der RA nur Geld verdienen dann hat euch der befreundete BR nicht lieb.
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