Hallo zusammen,
der AG hat der Belegschaft und auch mir im Febr., März, April 2009 30% vom Bruttolohn einfach so gekürzt. Wir haben den AG mit Geltendmachungen auf gefordert uns den Lohn umgehent nach zuzahlen. Aus Wirtschaftlichen Gründen könne er dies im monent nicht. Also zogen wir vor Gericht. Dort sahsen 3 BRM. Beim ersten Termin hat der Richter uns schon gefragt wie viel denn ihr Geld einklagen. 5 von 250. Was wollen sie das UN in Inzolvenz treiben musten wir uns an hören. Der BR verhandelt grade einen Interessenausgleich und einen Sozialplan wegen Personalabbau. Jetzt meine Frage: Der AG möchte die Regelung der Rückzahlung im Interessenaussgleich mit regeln, wäre dieses sinnvoll oder müsste man den Individuellen anspruch beachten.