Beteiligung der Arbeitnehmer an Schulungskosten und Rückzahlung bei Kündigung - hat der BR bei Einführung von Fortbildungsverträgen ein MBR?
Meine Firma möchte dass absofort der Arbeitnehmer vor jeder Schulungsmassnahme einen "Fortbildungsvertrag" unterschreibt. Darin ist geregelt das der Arbeitnehmer sich an den Schulungskosten anteilig beteiligt (Kürzung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und des Erholungsurlaubes). Außerdem verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Rückzahlung der Schulungskosten wenn er innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Schulungsmassnahme kündigt.
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung dieser Fortbildungsverträge (eventuell nach §98 BetrVG)?
Community-Antworten (3)
17.01.2006 um 10:44 Uhr
Ich würde sagen, ja es besteht mitbestimmung in mehreren Punkten. Zunächst wäre zu prüfen, ob das Urlaubs- und Weihnachtsgeld einem Tarifvertrag unterliegen. Dann käme eine Anrechnung wahrscheinlich nicht in betracht (Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen).
Da der BR Mitbestimmung bei Schulungsmaßnahmen hat, kann er natürlich auch bei den Regeln der Vergabe mitbestimmen. Ferner trifft es hier sicherlich auch den § 87 BetrVG zu Fragen der betrieblichen Lohngestaltung.
17.01.2006 um 10:47 Uhr
Fortsetzung: Inzwischen gibt es ja auch Tarifverträge zur Qualifizierung, die eben die von Dir geschilderte Beteiligung des Arbeitnehmers vorsieht und hierfür auch die Einigung mit dem Betriebsrat einschließt (z.B. chemische Industrie)
27.02.2006 um 16:34 Uhr
Die Frage ist schon mal, ob der AG das generell machen kann. Wenn die Bildungsmassnahmen überwiegend in betrieblichen Interesse sind oder bei Massnahmen nach §97(2) ziehe ich das mal grundsätzlich in Zweifel.
Ansonsten besteht Mitbestimmung bei der Einführung.
Gruesse w-j-l
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