Erstellt am 21.05.2020 um 15:35 Uhr von Kratzbürste
Das Problem dürfte sein, dass die BV ausläuft. Ist denn was über die Nachwirkung vereinbart?
Natürlich kann der BR bei allgemeinen Entgeltgrundsätzen auch ggf. die Einigungsstelle bemühen - aber nicht bei der Frage, wie viel der AG in den Geldtopf tut, den ihr dann verteilen wollt.
Ihr solltet Gesprächsbereitschaft signalisieren und mit dem AG weiter diskutieren.
Erstellt am 22.05.2020 um 10:33 Uhr von seehas
Der BR ist in der Mitbestimmung wenn es darum geht wie das Geld verteilt wird.
Wieviel Geld der Arbeitgeber investiert ist seine unternehmerische Entscheidung.
In einer BV kann wirksam vereinbart werden nach welchen Grundsätzen eine Sonderzahlung verteilt wird. Wenn der AG den Topf nicht füllt gibt es auch nichts zu verteilen.
Erstellt am 03.06.2020 um 09:49 Uhr von Vivian17
Das heißt also, ich muss die Änderung akzeptieren. Ist der Betriebsrat auch verpflichtet, die neue Betriebsvereinbarung zu unterschreiben, wenn er nicht einverstanden ist?
Erstellt am 03.06.2020 um 11:10 Uhr von Pjöööng
Nein! Ist er natürlich nicht. Allerdings kann es dann auch passieren dass es nichts zum Verteilen gibt.