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Streichen der Jahressonderzahlung

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Vivian17
Jun 2020 bearbeitet

Unsere Betriebsvereinbarung läuft zum 1.7.2020 aus und muss neu verhandelt werden. Die GL will die Regelung streichen, dass Mitarbeiter des Betriebes eine anteilige Sonderzahlung erhalten, die jeweils im November gezahlt wird. 2019 wurde das 'Weihnachtsgeld' für alle Mitarbeiter wegen schlechter Ertragslage gestrichen. Deswegen haben einige betriebliche Mitarbeiter aufgrund der BV die Zahlung erzwungen. Aus diesem Grund will die GL den Passus jetzt streichen oder so ändern, dass keiner eine Zahlung erstreiten kann. Kann die GL das durchsetzen, wenn der BR dagegen ist?

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

21.05.2020 um 17:35 Uhr

Das Problem dürfte sein, dass die BV ausläuft. Ist denn was über die Nachwirkung vereinbart?

Natürlich kann der BR bei allgemeinen Entgeltgrundsätzen auch ggf. die Einigungsstelle bemühen - aber nicht bei der Frage, wie viel der AG in den Geldtopf tut, den ihr dann verteilen wollt.

Ihr solltet Gesprächsbereitschaft signalisieren und mit dem AG weiter diskutieren.

S
seehas

22.05.2020 um 12:33 Uhr

Der BR ist in der Mitbestimmung wenn es darum geht wie das Geld verteilt wird. Wieviel Geld der Arbeitgeber investiert ist seine unternehmerische Entscheidung. In einer BV kann wirksam vereinbart werden nach welchen Grundsätzen eine Sonderzahlung verteilt wird. Wenn der AG den Topf nicht füllt gibt es auch nichts zu verteilen.

V
Vivian17

03.06.2020 um 11:49 Uhr

Das heißt also, ich muss die Änderung akzeptieren. Ist der Betriebsrat auch verpflichtet, die neue Betriebsvereinbarung zu unterschreiben, wenn er nicht einverstanden ist?

P
Pjöööng

03.06.2020 um 13:10 Uhr

Nein! Ist er natürlich nicht. Allerdings kann es dann auch passieren dass es nichts zum Verteilen gibt.

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