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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zurückholen aus Urlaub?

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Brauche dringend Hilfe. 3 Mitarbeiter im Labor. Eine davon schwanger (macht nur noch Bürokram). Andere hätte ab heute bis Sonntag Urlaub. Letzte Woche wurde schon bei PDL nachgefragt, ob sie in Urlaub gehen darf oder nicht, da die andere ja dann anders arbeiten muss (statt Spätschicht Frühschicht). Von PDL gabs bis gestern 12 Uhr (Ende Arbeitszeit derer die ab heute Urlaub hat) keine Antwort. Wir als BR sagten sie soll Urlaub machen. Heute früh als wir kamen ist die die in Urlaub sein sollte doch da. Sie wurde gestern ab 15 Uhr mit Telefonterror dazu genötigt, dann doch ans Telefon zu gehen. PDL sagte nur sie muss kommen, wenn nciht ist das unerlaubtes fernbleiben vom Arbeitsplatz, denn sie hätte auch keinen Urlaubszettel ausgefüllt (Blödsinnige Anordnung unserer PDL wie der BR findet, denn Urlaubsplan und Dienstplan wurden ja bereits genehmigt und das zählt mehr) Was können wir jetzt dagegen unternehmen, damit die Kollegin wenigstens am Freitag Urlaub machen kann (morgen ist bei uns Feiertag,da hätte sie frei) ?

appletree

7.16806

Community-Antworten (6)

K
klinik

20.05.2009 um 12:32 Uhr

Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung zu Urlaub oder einen Tarifvertrag in dem es Regelungen zum Urlaub gibt?

A
appletree

20.05.2009 um 12:45 Uhr

@klinik

(1) Die Festlegung unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und erfolgt grundsätzlich durch Erklärung des Arbeitgebers. Die Urlaubswünsche müssen insoweit zurücktreten, als dringend betriebliche Belange entgegenstehen. Dringende betrieblichen Belange sind zwingende Betriebserfordernisse, die eine Ablehnung der Urlaubswünsche der Mitarbeiter geradezu notwendig machen.

Das steht in unserer Verfahrensanweisung. Im TV ist es ein ähnlicher Text.

K
klinik

20.05.2009 um 13:13 Uhr

VBerfahrensanweisungen sind doch nur einseitige Regelungen des Arbeitgebers. Wollt Ihr dazu keine BV machen nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG? Eure VA schneidet ja massiv in die Rechte der Belegschaft ein. Ihr habt ein Initiativrecht zu einer BV, was sagt eure Gewerkschaft als Tarifpartner dazu?

A
appletree

20.05.2009 um 13:18 Uhr

Ja wir sind dabei eine BV zu erstellen, aber was kann ich jetzt auf die schnelle machen?

K
klinik

20.05.2009 um 13:23 Uhr

PDL auffordern diese Maßnahme zu unterlassen. BR-Sitzung einberufen und Anwalt beauftragen per einstweiliger Verfügung diese Maßnahme zu unterlassen. Redet aber vorher mit der PDL und sagt ihr welche Möglichkeiten der BR nun ergreifen kann.

A
aristos

20.05.2009 um 14:23 Uhr

Hallo, schau bitte mal das BAG Urteil an.

Hat sich ein Arbeitgeber entschieden, einem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren (hat er also dem Urlaubsantrag zugestimmt), so ist er daran gebunden und kann dies nicht mehr ohne weiteres rückgängig machen. Er hat auch nicht das Recht, den Mitarbeiter im Urlaub anzurufen oder ihn wegen dringender betrieblicher Belange aus dem Urlaub zurückzurufen. Selbst wenn der Mitarbeiter in seinem Arbeitsvertrag eine Klausel unterzeichnet hat, nach der er sich verpflichtet, den Urlaub unter bestimmten Umständen abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, muss er dies nicht tun – eine solche Klausel ist grundsätzlich unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR 404). Also: Schönen Urlaub – und tschüss Chef!

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