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Kurzarbeit - Feiertage - Arbeitszeit

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celestro
Mai 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Bei uns wird über Kurzarbeit nachgedacht und es schwirren Zahlen von 60-80% durch die Flure. Mich würde jetzt interessieren, was bezüglich Feiertagen in der KA gilt.

Nehmen wir z.B. Kurzarbeit 60. Da könnte man jetzt die Stunden pro Tag um 40% reduzieren, oder in einer 5 Tage-Woche statt 5 eben nur 3 Tage arbeiten. Jetzt kommt der Feiertag. Bei "kürzeren" Tagen ist das einfach ... und wenn man nur 3 statt 5 Tage arbeitet? Sollte man da von Anfang an darauf drängen, dass die 3 Tage festgelegt sind? Also immer Di - Do z.B. ? Und wenn der Feiertag dann (wie diese Woche) auf den Do fällt, hat man Glück und muss nur noch 2 Tage arbeiten? Oder hat KA hier eine Sonderrolle und man muss die 3 Tage in jedem Fall arbeiten?

Danke schon einmal!

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Community-Antworten (1)

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Catweazle

21.05.2020 um 16:15 Uhr

3 Tage festlegen ist eine Möglichkeit. Mit Dienstplänen hat der BR viele Gestaltungsmöglichkeiten. Sinnvoll ist sicher wenn die Mitarbeiter ihre freien Tage möglichst weit im voraus kennen. Ihr solltet auch mal prüfen ob es sinnvoll ist Gruppen zu bilden die sich nicht im Betrieb begegnen.

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