Unser BR arbeitet gerade an einer Betriebsvereinbarung zum Thema Spind und Taschenkontrollen. Die Taschenekontrollen möchten wir gerne vor dem ausstempeln stattfinden lassen. Nach unserer Meinung wäre dies noch Arbeitszeit. Unser Arbeitgeber ist da aber anderer Meinung. Was haltet ihr davon? Können wir bei Ablehnung der Vereinbarung die Taschenkontrollen untersagen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Arbeitszeitrecht
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