W.A.F. LogoSeminare

Was tun gegen 40 h Woche - Wie geht Ihr in den Verhandlungen vor?

B
BetriebsratimNorden
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Ich habe da mal eine Frage: Ich gehöre zu einem neu gewählten Betriebsrat ! Ich arbeite in einem Gesundheitsbetrieb, und mein Chef will jetzt im Laufe der Verhandlungen für eine neue Betriebsvereinbarung die 40 h Woche statt 38,5 h Woche einführen...Wie geht Ihr in den Verhandlungen vor ? Unsere machtposition kommt uns sehr gering vor, der Chef schiebt als Gründe immer die drohende Pleite an...

Lg, Heinz

8.333025

Community-Antworten (25)

K
Kölner

16.05.2009 um 22:50 Uhr

@BetriebsratimNorden Gar nicht! Eben weil Du da nichts mit zu schaffen hast, das ist Individualrecht!

B
betriebsratimNorden

16.05.2009 um 22:53 Uhr

Was meinst du ?

K
Kölner

16.05.2009 um 22:55 Uhr

@BetriebsratimNorden Ihr könnt einfach nicht mit dem AG über die Verlängerung der AZ der AN verhandeln. Es gibt einen § 77 Abs. 3 BetrVG und vermutlich gültige Arbeitsverträge.

R
rainerw

16.05.2009 um 22:57 Uhr

Mit 1,5 Std. pro MA rettet man keinen Betrieb vor einer Pleite

L
Lohengrin

16.05.2009 um 22:58 Uhr

Und da war auch noch was mit dem Tarifvorrang § 77 Abs. 3 Betr.VG. Und dazu noch die folgende Frage: Welcher TV gilt bei Euch? :)

Mfg, Lohengrin

P.S.: Falls keine Regelung im TV existieren sollte, müsste Individualrechtlich jeder einzelne MA der AZ Verlängerung zustimmen Z.B. per Ergänzung zum AV. Ander sieht es danach aus was die LAGE der AZ angeht, da seid Ihr in der Mitbestimmung.

B
betriebsratimNorden

16.05.2009 um 22:59 Uhr

Mensch stimmt !

Du hast ja recht, in meinem Arbeitsvertrag stehen ja die 38,5 h Stunden drin..Kann denn eine neue Betriebsvereinbarung das nicht aushebeln ??

L
Lohengrin

16.05.2009 um 22:59 Uhr

Theoretisch schon, wenn die MA der BV(d.h. den Inhalten) schriftlich zustimmen würden. Allerdings, falls so eine BV mal gerichtlich überprüft würde .....

Mfg, Lohengrin

B
betriebsratimNorden

16.05.2009 um 23:00 Uhr

Bei uns gilt kein Tarifvertrag !!!

K
Kölner

16.05.2009 um 23:01 Uhr

@BetriebsratimNorden Ne, das kann eine BV nicht. Der Hinweis von rainerw halte ich auch noch für wichtig. Wie viele AN gibt es denn bei Euch?

@Lohengrin Also sollte sich ein BR nicht für so eine BV kostenlos prostituieren!

L
Lohengrin

16.05.2009 um 23:04 Uhr

@ kölner, selbstverständlich nicht, Ich wollte nur grundsätzlich mal auf diese theoretische Möglichkeit hinweisen. Nach dem Motto "Wo kein Kläger da kein Richter".

Mfg, Lohengrin

B
betriebsratimNorden

16.05.2009 um 23:13 Uhr

Wir haben circa 26 Mitarbeiter

K
Kölner

16.05.2009 um 23:15 Uhr

@BetriebsratimNorden Na, dann ist hinsichtlich eines WA auch nicht viel zu wollen. ...ich hätte als BR aber anschließend ein schönes Thema für die nächste BetrVers.

B
betriebsratimNorden

16.05.2009 um 23:17 Uhr

WA ? Tut mir leid, koelner, bin noch nicht so im Slang drin :-)

R
rainerw

16.05.2009 um 23:17 Uhr

@Lohngrin "Wo kein Kläger da kein Richter" ein gefähricher Vorschlag. Dies mag in kleinen Betrieben in der Gegenwart vielleicht mal gehen, aber in Mittelgroßen Betrieben mit einer mittleren Fluktation kann man da ganz schnell in Nöten geraten. Ich denke mal das @Kölner wegen der Größe des Betriebes auf einen WA aus wollte. Ich aber glaube das er hier im vorliegendem Fall auch nicht viel erreichen könnte, da der BR auch noch relativ neu ist und jeder AG bekanntlicher weise sich immer schwer tut wirtschaftliche Daten heraus zu rücken.

K
Kölner

16.05.2009 um 23:20 Uhr

@BetriebsratimNorden WA=Wirtschaftsausschuss AZ=Arbeitszeit BetrVers=Betriebsversammlung

@rainerw Jawohl. Und der 'BetriebsratimNorden' hat ja gerade auch bestätigt, dass in dieser Hinsicht nichts möglich ist.

L
Lohengrin

16.05.2009 um 23:21 Uhr

@rainerw, "Wo kein Kläger da kein Richter" ein gefähricher Vorschlag." Selbstverständlich, darum schrieb Ich weiter oben auch Theoretisch wäre es machbar...wenn jeder MA zustimmen würde etc.

Mfg, Lohengrin

R
rainerw

16.05.2009 um 23:24 Uhr

Meine Empfehlung an euch wäre jegelich Verhandlungen mit dem AG erst mal auf Eis zu legen und Mit Grundschulseminaren anzufangen. Soll euch gegenüber jetzt nicht Negativ gemeint sein, aber Erfahrungen machen klug.

R
rainerw

16.05.2009 um 23:28 Uhr

@Lohngrin Ich hatte Dich wohl schon verstanden, nur der Kollege hier ist noch keine 7 Jahre im Amt

K
Kölner

16.05.2009 um 23:28 Uhr

@Lohengrin Du siehst: 'Theoretisch' solltest Du/man noch nicht mal von einem 'fehlenden Kläger' träumen, geschweige denn in Erwägung ziehen, dass man auf selbigen verzichten könnte!

B
betriebsratimNorden

16.05.2009 um 23:30 Uhr

Auch da würden wir Neuland betreten...es hat in unserem 10jährigen betrieb noch nie so eine Schulung gegeben ! Und die teuren 1000 Euro Fobis kann man auch bei unseren MA nicht durchsetzen !!

L
Lohengrin

16.05.2009 um 23:32 Uhr

@rainerw, @kölner,

Ihr habt ja Recht!!!!

B
betriebsratimNorden

16.05.2009 um 23:35 Uhr

jjjjjjjjjjjjjjjj

L
Lohengrin

16.05.2009 um 23:35 Uhr

@betriebsratimNorden, Die Teilnahme an Grundlagenseminaren kann Euer AG nicht verhindern (Schon gar nicht wenn es noch nie eine Schulung gegben hat).

Mfg, Lohengrin

K
Kölner

16.05.2009 um 23:38 Uhr

@BetriebsratimNorden Man Kollege(n)! Ihr braucht dringend Hilfe und einen Weckruf!

R
rainerw

16.05.2009 um 23:53 Uhr

Und Schulungen sind mit das A und O für jeden Betriebsrat.

Ihre Antwort