Gleitzeitguthaben - Wird am Freitag Urlaub genommen oder ist dieser ein Feiertag, wird er mit 8 Std. verrechnet ohne dass die Gleitzeit von 2 Std. gut geschrieben wird?
Hallo, bei uns im Betrieb ist eine Wochenarbeitszeit von 38 Std. Wir sind im Angestelltenverhältnis und müssen Stempeln. Montag bis Donnerstag wird je 8 Std. und am Freitag 6 Std. gearbeitet (=38 Std). Wird am Freitag Urlaub genommen oder ist dieser ein Feiertag, wird er mit 8 Std. verrechnet ohne das die Gleitzeit von 2 Std. gut geschrieben wird. Entspricht das dem Gesetz bzw. kann der BR dagegen vorgehen?
Community-Antworten (1)
16.05.2009 um 00:00 Uhr
@classic Das BUrlG rechnet nicht in Stunden... ...die Entgeltfortzahlung hingegen schon.
Wo liegt also das Problem?
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