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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stechuhr ab sofort

D
dreyer56
Dez 2022 bearbeitet

Es soll ja ab sofort die Arbeitszeiterfassung per Stechuhr (ohne Übergangszeit) gelten.

Wie wird dies bei der Bahn geregelt / umgesetzt, weiß jemand mehr diesbezüglich!?

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Community-Antworten (2)

A
andreas.ad.krueger@deutschebahn.com

04.12.2022 um 15:48 Uhr

Hallo dreyer56,

es kommt drauf an sagen unsere Anwälte ja ständig …

Bei der Bahn gibt es diverse Modelle zur Arbeitszeit und der eventuellen Erfassung. Stempeln, Meldezettel aber auch gar keine Verpflichtung mit Ausnahme der in §16 ABS. 2 ArbZG genannten Dokumentation. Solltest Du zu einem bestimmten Bereich Fragen haben bitte persönlich Nachfragen.

B
BaKaW8

05.12.2022 um 10:02 Uhr

Arbeitszeiterfassung per Stechuhr ist schonmal falsch.

Wenn man den Text des Urteils liest, ist auch die Selbstaufschreibung durch den Mitarbeiter zulässig.

Ob und wie genau, wird wohl in Zukunft noch einige Anwälte und Gerichte beschäftigten.

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