Erstellt am 29.03.2008 um 12:09 Uhr von pirat
@Hannes
.....Wir möchten eine "Stempelanlage" bzw. eine Zeitmessung installieren lassen....wünschen könnt ihr ja mal!
......da gibt es doch ein Gesetz ....das nennt sich BetrVG! §§ 87 (1) Abs.2+3
weiter...
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (§ 16 (2) ArbZG).
Seminare könnten auch helfen.
Erstellt am 29.03.2008 um 12:54 Uhr von Hannes
Hallo,
ja das ist uns bewusst, aber wie bekommen wir das mit Argumenten durchgesetzt ?
Unser Geschäftsführer ist ein schlaues Kerlchen !!!
Für Seminare hat bei uns keiner Zeit .Wir sind so mit Arbeit zugebombt , das einfach die Zeit fehlt.
Und jetzt stehen auch noch Lohnerhöhungen an ... wir wissen nicht wie wir daran gehen sollen, weil die Antworten des GF schon in unseren Ohren klingen....
Gruß
Hannes
Erstellt am 29.03.2008 um 13:42 Uhr von pirat
@Hannes
....Für Seminare hat bei uns *keiner Zeit* .Wir sind so mit Arbeit zugebombt , das einfach die Zeit fehlt....Unser Geschäftsführer ist ein schlaues Kerlchen.....er ist sogar ausgesprochen schlau! *g*
Sachverständige, .... § 80 Abs. 3 BetrVG! Könnte auch die TBS (Technologieberatungsstelle) der GEW sein. Da gibt es auch schlaue Kerlchen!
Erstellt am 29.03.2008 um 13:49 Uhr von Hannes
Hallo, bei und ist keiner in der GEW und das war auch noch nie so, weil dann immer mit der , durch die Blume, gesagten Entlassung gedroht wurde...
Kannst du uns jetzt bei den Argumenten helfen oder nicht ???
Gruß
Hannes
Erstellt am 29.03.2008 um 14:14 Uhr von Lotte
Hannes,
wie Pirat schon ausführte, hat der AG die AZ aufzuzeichnen.
Damit Ihr Eure BR Arbeit (Überprüfung der Einhaltung des ArbZG) erledigen könnt, muss er Euch die dafür benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen. Er kann die AZ aufzeichnen wie er will, er muss keine Stechuhren einrichten! Aber die Aufzeichnungen müssen korrekt sein und Ihr könnt diese Unterlagen notfalls gerichtlich einfordern. Das dürfte doch ein schlagkräftiges Argument sein?
Und wenn es Uneinigkeiten bei der Lage und Verteilung der AZ gibt, und Ihr Euch mit dem AG trotz mehrerer protokollierter Verhandlungsversuche nicht einigen könnt, dann hilf die Einigungsstelle weiter, die von beiden Seiten angerufen werden kann.
Um Eure Argumente in Taten umzusetzen, werdet Ihr um Schulungen nicht umhin kommen.
Erstellt am 29.03.2008 um 14:54 Uhr von betriebliche trübung
@hannes: diesem arbeitgeber empfehle ich dir aber dringend, in die gewerkschaft einzutreten. wobei sich mir bei deinem anspruchsdenken "Kannst du uns jetzt bei den Argumenten helfen oder nicht ???" die haare hochstellen und ich mir schon denken kann, warum du nicht mitglied in der gewerkschaft bist und lieber leute anraunzt, die dir für lau in ihrer freizeit helfen wollen.
die tbs wird im übrigen durch die arbeitgeber bezahlt und steht daher jedem betriebsrat offen. sie werden dir schon sagen, wie das funktioniert.
Erstellt am 29.03.2008 um 15:21 Uhr von paula
Stützt Euch nicht auf § 16 ArbZG wie pirat meint sondern auf § 80 BetrVG. Das BAG hat doch dazu ein wunderschönes urteil gefällt wie Ihr da ran kommt (BAG, 6.5.2003 1 ABR 13/02). Wie der AG dann die Zeiten kommt ist erst mal seine Sache. Wenn er es elektronisch erhebt seid Ihr auch noch wunderbar in der Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG.
Fordert den Arbeitgeber doch einfach auf Euch die Arbeitszeiten aller MA vorzulegen und schaut was passiert. Wenn nichts kommt: Einklagen!
Erstellt am 29.03.2008 um 15:27 Uhr von Lotte
paula,
ich hatte noch überlegt, ob ich bei den erforderlichen Unterlagen zur Erledigung der BR Aufgaben § 80 erwähnen muss. Es erschien mir so sonnenklar...
Aber vielleicht hast Du Recht.
Hannes,
ganz richtig wäre dann: § 80 (2) BetrVG
Erstellt am 29.03.2008 um 17:06 Uhr von pirat
Ahoi, liebliche trübung
sieht bestimmt cool aus (die Frisur) .-)
Erstellt am 29.03.2008 um 20:29 Uhr von jotim
Arbeitszeitnachweise sind auch für den Arbeitgeber wichtig! Es geht damit nämlich auch um den Arbeitsschutz. Denn wie will er sonst nachweisen, ob Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten / Ruhetage eingehalten wurden? Also ist damit auch die BG bzw. UK mit im Boot und bei denen dürfte der BR wohl ein offenes Ohr finden.
Erstellt am 29.03.2008 um 21:33 Uhr von paula
@lotte
war doch schon alles prima bei dir :-)
wollte doch nur eines meiner Lieblings-BAG-Urteile anbringen :-)
Erstellt am 30.03.2008 um 09:38 Uhr von peanuts
"Alle Mitarbeiter machen ohne Ende fleissig Überstunden, weil im Arbeitsvertrag so eine Zeile steht wie " ... Mehrarbeitszeit sind mit dem Gehalt abgegolten ".
Das ist doch mal ein echtes Argument! Wenn z.B. kein konkrete Stundenzahl vereinbart ist, würde ich bei einer solch nichtigen Vereinbarung, vor allem als Angestellter, auch ohne Ende Überstunden machen wollen ...
Erstellt am 30.03.2008 um 11:36 Uhr von Hannes
Hallo,
jaja, das hört sich alles so einfach an.... Die Kollegen, wie auch ich, sitzen fast täglich 10 Stunden am Arbeistplatz abzgl. Pausenzeiten. Jeder guckt auf den anderen wann der wohl geht.... Und wenn die GF mal durchkommt , dann immer nach Feierabend ob zu schauen wer denn noch was für die Firma tut.... und dann ist mal selber meistens nicht mehr da....
Ich weiss das das falsch ist, aber was tut man nicht ales um seinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden...
Wir müssen eben als BR versuchen alles das rauszuholen was irgendwie geht.... Ihr wisst ja selber wie schwer das manchmal ist.
Wir hatten in den letzten Jahren so viel einbußen, wie kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, 2 Stunden mehr arbeiten ohne Lohnausgleich, Urlaubstage wurden geteckelt... und das wurde alles zum wohle der Firma getan vom letzten BR, was auch zu diesem Zeitpunkt richtig war.
Jetzt starten wir wieder neu durch und hoffen irgendwie was durchzubekommen, wie z.B. eine Lohnerhöhung, die es schon lange nicht mehr gab...
Erstellt am 30.03.2008 um 21:36 Uhr von Kölner
@Hannes
Wie kann ein BRM seinen Arbeitsplatz gefährden, wenn er Dinge in Anspruch nimmt, die in seinem AV stehen?
Achja...Dieses "Wir-können-nicht-zur-Schulung-weil-wir-so-viel-Arbeit-haben" ist wirklich ein tolles Argument. Wenn nicht Ihr endlich mal aufsteht und für die Rechte sorgt, wer denn dann? Tut was für Euren Kündigungsschutz...
Erstellt am 02.04.2008 um 13:11 Uhr von Birger
@Hannes:
Die Frage ist ja nicht, welche Argumente DU für eine Zeiterfassung benötigst, sondern welche Argumente das "schlaue Kerlchen" vorbringt, um diese Zeiterfassung zu verhindern.
Die Regelung mit den Angestellten gilt ja nicht für die Arbeiter.
Deine Position ist klar im Gesetz geregelt. Gegen eine generelle Zeitaufschreibung kann sich das "schlaue Kerlchen" nicht sperren. Nur die Art und Weise, WIE diese Zeitaufschreibung erfolgen soll, liegt im Ermessen des "schlauen Kerlchens".
Von daher wäre es erst einmal wichtig zu erfahren, WELCHE Argumente das "schlaue Kerlchen" gegen die Zeitaufschreibung vorbringt.
Übliche Argumente sind ja: zu teuer, umständlich, keine Zeit, wer soll das machen etc., also keine wirklichen sachlichen Argumente. Zudem sind diese nicht konkretisiert.
Diesen Argumenten mußt DU deine Kontra-Argumente entgegen setzen, und dich entsprechend vorbereiten, auf alles, was das "schlaue Kerlchen" dir an den Kopf werfen kann.
Daher schlage ich dir vor, eine eigene "Lösung" zu erarbeiten und diese dann zu präsentieren.
@axel:
Eine ähnliche Problematik betrifft das ja auch bei euch. Daher rate ich dir, dies ebenfalls so zu tun.