Zeitmessung bzw. Stechuhr?
Hallo, wir stehen vor einem Problem : Wir möchten eine "Stempelanlage" bzw. eine Zeitmessung installieren lassen. Alle Mitarbeiter machen ohne Ende fleissig Überstunden, weil im Arbeitsvertrag so eine Zeile steht wie " ... Mehrarbeitszeit sind mit dem Gehalt abgegolten ". Dies gilt nur für die Angestellten , denn die Arbeiter dürfen Minusstunden machen bzw. dürfen Plusstunden abbummeln. Da die Überstunden aber überhand nehmen, wollen wir das durch eine Stechuhr festhalten ( da gibt es doch ein Gesetz wo angeordnete und freiwillige Überstunden festgehalten werden müssen ???). Und fehlen jetzt aber genug gute Argumente dafür ! Wer kann uns da auf die Sprünge helfen ??? Da wir noch ein recht junger BR sind brauchen wir dort hilfe ... Danke im voraus dafür.
Gruß Hannes
Community-Antworten (15)
29.03.2008 um 13:09 Uhr
@Hannes
.....Wir möchten eine "Stempelanlage" bzw. eine Zeitmessung installieren lassen....wünschen könnt ihr ja mal!
......da gibt es doch ein Gesetz ....das nennt sich BetrVG! §§ 87 (1) Abs.2+3 weiter... Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (§ 16 (2) ArbZG). Seminare könnten auch helfen.
29.03.2008 um 13:54 Uhr
Hallo, ja das ist uns bewusst, aber wie bekommen wir das mit Argumenten durchgesetzt ? Unser Geschäftsführer ist ein schlaues Kerlchen !!! Für Seminare hat bei uns keiner Zeit .Wir sind so mit Arbeit zugebombt , das einfach die Zeit fehlt. Und jetzt stehen auch noch Lohnerhöhungen an ... wir wissen nicht wie wir daran gehen sollen, weil die Antworten des GF schon in unseren Ohren klingen....
Gruß Hannes
29.03.2008 um 14:42 Uhr
@Hannes
....Für Seminare hat bei uns keiner Zeit .Wir sind so mit Arbeit zugebombt , das einfach die Zeit fehlt....Unser Geschäftsführer ist ein schlaues Kerlchen.....er ist sogar ausgesprochen schlau! g
Sachverständige, .... § 80 Abs. 3 BetrVG! Könnte auch die TBS (Technologieberatungsstelle) der GEW sein. Da gibt es auch schlaue Kerlchen!
29.03.2008 um 14:49 Uhr
Hallo, bei und ist keiner in der GEW und das war auch noch nie so, weil dann immer mit der , durch die Blume, gesagten Entlassung gedroht wurde... Kannst du uns jetzt bei den Argumenten helfen oder nicht ???
Gruß Hannes
29.03.2008 um 15:14 Uhr
Hannes, wie Pirat schon ausführte, hat der AG die AZ aufzuzeichnen. Damit Ihr Eure BR Arbeit (Überprüfung der Einhaltung des ArbZG) erledigen könnt, muss er Euch die dafür benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen. Er kann die AZ aufzeichnen wie er will, er muss keine Stechuhren einrichten! Aber die Aufzeichnungen müssen korrekt sein und Ihr könnt diese Unterlagen notfalls gerichtlich einfordern. Das dürfte doch ein schlagkräftiges Argument sein?
Und wenn es Uneinigkeiten bei der Lage und Verteilung der AZ gibt, und Ihr Euch mit dem AG trotz mehrerer protokollierter Verhandlungsversuche nicht einigen könnt, dann hilf die Einigungsstelle weiter, die von beiden Seiten angerufen werden kann.
Um Eure Argumente in Taten umzusetzen, werdet Ihr um Schulungen nicht umhin kommen.
29.03.2008 um 15:54 Uhr
@hannes: diesem arbeitgeber empfehle ich dir aber dringend, in die gewerkschaft einzutreten. wobei sich mir bei deinem anspruchsdenken "Kannst du uns jetzt bei den Argumenten helfen oder nicht ???" die haare hochstellen und ich mir schon denken kann, warum du nicht mitglied in der gewerkschaft bist und lieber leute anraunzt, die dir für lau in ihrer freizeit helfen wollen.
die tbs wird im übrigen durch die arbeitgeber bezahlt und steht daher jedem betriebsrat offen. sie werden dir schon sagen, wie das funktioniert.
29.03.2008 um 16:21 Uhr
Stützt Euch nicht auf § 16 ArbZG wie pirat meint sondern auf § 80 BetrVG. Das BAG hat doch dazu ein wunderschönes urteil gefällt wie Ihr da ran kommt (BAG, 6.5.2003 1 ABR 13/02). Wie der AG dann die Zeiten kommt ist erst mal seine Sache. Wenn er es elektronisch erhebt seid Ihr auch noch wunderbar in der Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG.
Fordert den Arbeitgeber doch einfach auf Euch die Arbeitszeiten aller MA vorzulegen und schaut was passiert. Wenn nichts kommt: Einklagen!
29.03.2008 um 16:27 Uhr
paula, ich hatte noch überlegt, ob ich bei den erforderlichen Unterlagen zur Erledigung der BR Aufgaben § 80 erwähnen muss. Es erschien mir so sonnenklar... Aber vielleicht hast Du Recht.
Hannes, ganz richtig wäre dann: § 80 (2) BetrVG
29.03.2008 um 18:06 Uhr
Ahoi, liebliche trübung sieht bestimmt cool aus (die Frisur) .-)
29.03.2008 um 21:29 Uhr
Arbeitszeitnachweise sind auch für den Arbeitgeber wichtig! Es geht damit nämlich auch um den Arbeitsschutz. Denn wie will er sonst nachweisen, ob Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten / Ruhetage eingehalten wurden? Also ist damit auch die BG bzw. UK mit im Boot und bei denen dürfte der BR wohl ein offenes Ohr finden.
29.03.2008 um 22:33 Uhr
@lotte
war doch schon alles prima bei dir :-)
wollte doch nur eines meiner Lieblings-BAG-Urteile anbringen :-)
30.03.2008 um 11:38 Uhr
"Alle Mitarbeiter machen ohne Ende fleissig Überstunden, weil im Arbeitsvertrag so eine Zeile steht wie " ... Mehrarbeitszeit sind mit dem Gehalt abgegolten ".
Das ist doch mal ein echtes Argument! Wenn z.B. kein konkrete Stundenzahl vereinbart ist, würde ich bei einer solch nichtigen Vereinbarung, vor allem als Angestellter, auch ohne Ende Überstunden machen wollen ...
30.03.2008 um 13:36 Uhr
Hallo, jaja, das hört sich alles so einfach an.... Die Kollegen, wie auch ich, sitzen fast täglich 10 Stunden am Arbeistplatz abzgl. Pausenzeiten. Jeder guckt auf den anderen wann der wohl geht.... Und wenn die GF mal durchkommt , dann immer nach Feierabend ob zu schauen wer denn noch was für die Firma tut.... und dann ist mal selber meistens nicht mehr da.... Ich weiss das das falsch ist, aber was tut man nicht ales um seinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden... Wir müssen eben als BR versuchen alles das rauszuholen was irgendwie geht.... Ihr wisst ja selber wie schwer das manchmal ist. Wir hatten in den letzten Jahren so viel einbußen, wie kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, 2 Stunden mehr arbeiten ohne Lohnausgleich, Urlaubstage wurden geteckelt... und das wurde alles zum wohle der Firma getan vom letzten BR, was auch zu diesem Zeitpunkt richtig war. Jetzt starten wir wieder neu durch und hoffen irgendwie was durchzubekommen, wie z.B. eine Lohnerhöhung, die es schon lange nicht mehr gab...
30.03.2008 um 23:36 Uhr
@Hannes Wie kann ein BRM seinen Arbeitsplatz gefährden, wenn er Dinge in Anspruch nimmt, die in seinem AV stehen? Achja...Dieses "Wir-können-nicht-zur-Schulung-weil-wir-so-viel-Arbeit-haben" ist wirklich ein tolles Argument. Wenn nicht Ihr endlich mal aufsteht und für die Rechte sorgt, wer denn dann? Tut was für Euren Kündigungsschutz...
02.04.2008 um 15:11 Uhr
@Hannes: Die Frage ist ja nicht, welche Argumente DU für eine Zeiterfassung benötigst, sondern welche Argumente das "schlaue Kerlchen" vorbringt, um diese Zeiterfassung zu verhindern. Die Regelung mit den Angestellten gilt ja nicht für die Arbeiter.
Deine Position ist klar im Gesetz geregelt. Gegen eine generelle Zeitaufschreibung kann sich das "schlaue Kerlchen" nicht sperren. Nur die Art und Weise, WIE diese Zeitaufschreibung erfolgen soll, liegt im Ermessen des "schlauen Kerlchens". Von daher wäre es erst einmal wichtig zu erfahren, WELCHE Argumente das "schlaue Kerlchen" gegen die Zeitaufschreibung vorbringt. Übliche Argumente sind ja: zu teuer, umständlich, keine Zeit, wer soll das machen etc., also keine wirklichen sachlichen Argumente. Zudem sind diese nicht konkretisiert. Diesen Argumenten mußt DU deine Kontra-Argumente entgegen setzen, und dich entsprechend vorbereiten, auf alles, was das "schlaue Kerlchen" dir an den Kopf werfen kann. Daher schlage ich dir vor, eine eigene "Lösung" zu erarbeiten und diese dann zu präsentieren.
@axel: Eine ähnliche Problematik betrifft das ja auch bei euch. Daher rate ich dir, dies ebenfalls so zu tun.
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