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Überstundengenhmigung bei vermindeter Erwerbstätigkeit?

S
Steige
Jan 2018 bearbeitet

Wer kann mir helfen. Kleiner Betrieb 1 Mann-BR. Wir haben einen Angestellten der nur 30 Stunden arbeiten darf, nun soll er am Samstag arbeiten. Muss ich die Überstunden genehmigen? Wenn nein, mit welcher stichhaltigen Begründung?

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Community-Antworten (7)

R
rolfo

15.05.2009 um 13:14 Uhr

Wenn er nur 30 Stunden arbeiten darf, also vermutlich aus gesundheitlichen Gründen musst du das ablehnen

N
neskia

15.05.2009 um 13:24 Uhr

Der MA selbst hat noch die Möglichkeit SGB IX §124:

"Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt."

K
klinik

15.05.2009 um 13:50 Uhr

@Steige,

ich lese nicht dass dein Kollege in irgendeiner Form "Krank" ist, oder? Kannst Du sagen was im Arbeitsvertrag für den Kollegen vereinbart wurde, zu seiner wöchentlichen Arbeitszeit? Ist der Samstag ein regulärer Arbeitstag bei Euch?

S
Steige

15.05.2009 um 14:06 Uhr

Er will ja arbeiten, aber ich denke, ich habe eine Fürsorgepflicht, da er vermindert erwerbstätig ist und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten darf.

K
klinik

15.05.2009 um 14:19 Uhr

Dann stimm zu, wenn geklärt wie der Ausgleich für diese Mehrarbeit passiert. Es sei denn irgendeine gesetzliche Regelung oder eine Regelung im Arbeitsvertrag spricht dagegen.

K
Kriegsrat

16.05.2009 um 18:15 Uhr

@ steige

wenn du gründe dafür hast, die ja offenbar vorliegen, musst du keine überstunden genehmigen nur ohne sachliche gründe wäre es "rechtsmißbräuchlich", nicht zuzustimmen

zur not muß man die mitarbeiter auch vor sich selbst schützen.....

N
nicoline

16.05.2009 um 21:21 Uhr

@steige man könnte aber auch, sich am Einzelfall orientierend, einfach mal glauben, dass der Beschäftigte seine Belastbarkeit am Besten kennt.

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