Betriebsratsarbeit = Erwerbstätigkeit?
Hallo zusammen,
für uns stellt sich derzeit die Frage, ob BR-Arbeit (wenngleich ein Ehrenamt) als Erwerbstätigkeit im Sinne des Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG) anzusehen ist.
Kann mir hier jemand ein grundlegendes Urteil oder einen Aufsatz zu diesem Thema nennen?
Vielen Dank tmkoeln
Community-Antworten (1)
19.06.2012 um 12:22 Uhr
So weit Du für diese Zeit Lohn von Deinem AG erhältst, natürlich....
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