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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsarbeit = Erwerbstätigkeit?

T
tmkoeln
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

für uns stellt sich derzeit die Frage, ob BR-Arbeit (wenngleich ein Ehrenamt) als Erwerbstätigkeit im Sinne des Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG) anzusehen ist.

Kann mir hier jemand ein grundlegendes Urteil oder einen Aufsatz zu diesem Thema nennen?

Vielen Dank tmkoeln

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Community-Antworten (1)

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rkoch

19.06.2012 um 12:22 Uhr

So weit Du für diese Zeit Lohn von Deinem AG erhältst, natürlich....

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