Versetzung aufgrund Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit - inwieweit kann das der Betriebsrat beeinflussen?
Kollege will sich in ein Werk des Konzerns nähe seiner Frau und (krankem) Kind versetzen lassen. Personalwesen weigert sich aufgrund vor Furcht vom Andrang anderer Kollegen, die sich auch versetzen lassen wollen. Inwieweit kann das der Betriebsrat beeinflussen? Greift hier der § 80, Fördern von Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit??
Danke im voraus!
Community-Antworten (5)
22.01.2007 um 16:40 Uhr
Hallo, der §80 hat mehr deklaratorischen Wert...könnt also nur apellieren. Ist dort denn eine Stelle frei, oder gibts einen Kollegen der tauschen würde?
Dann könnte man noch mit dem BGB ankommen, Billigkeit bzw. billiges Ermessen. http://de.wikipedia.org/wiki/Billigkeit
Erzwingbares sehe ich hier (noch) nicht
22.01.2007 um 16:50 Uhr
hat denn der AG überhaupt einen freien Arbeitsplatz am neuen Standort?
als BR könnt ihr hier eigentlich nur an das gute im AG appelieren....
22.01.2007 um 16:55 Uhr
Danke Freundinnen & Freunde,
es gäbe da einen Kollegen der tauschen würde...
22.01.2007 um 17:12 Uhr
Wie sollte der Betriebsrat vorgehen? Wäre ein Antrag beim AG hilfreich??
22.01.2007 um 18:22 Uhr
nehmt euch den betroffenen AN und geht mal zum zuständigen vertreter beim AG. man kann doch über alles sprechen. nur seid euch darüber im klaren, dass ihr hier nichts erzwingen könnt
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