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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung aufgrund Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit - inwieweit kann das der Betriebsrat beeinflussen?

G
Guilio
Jan 2018 bearbeitet

Kollege will sich in ein Werk des Konzerns nähe seiner Frau und (krankem) Kind versetzen lassen. Personalwesen weigert sich aufgrund vor Furcht vom Andrang anderer Kollegen, die sich auch versetzen lassen wollen. Inwieweit kann das der Betriebsrat beeinflussen? Greift hier der § 80, Fördern von Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit??

Danke im voraus!

4.13405

Community-Antworten (5)

B
betriebsratten

22.01.2007 um 16:40 Uhr

Hallo, der §80 hat mehr deklaratorischen Wert...könnt also nur apellieren. Ist dort denn eine Stelle frei, oder gibts einen Kollegen der tauschen würde?

Dann könnte man noch mit dem BGB ankommen, Billigkeit bzw. billiges Ermessen. http://de.wikipedia.org/wiki/Billigkeit

Erzwingbares sehe ich hier (noch) nicht

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paula

22.01.2007 um 16:50 Uhr

hat denn der AG überhaupt einen freien Arbeitsplatz am neuen Standort?

als BR könnt ihr hier eigentlich nur an das gute im AG appelieren....

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Guilio

22.01.2007 um 16:55 Uhr

Danke Freundinnen & Freunde,

es gäbe da einen Kollegen der tauschen würde...

G
Guilio

22.01.2007 um 17:12 Uhr

Wie sollte der Betriebsrat vorgehen? Wäre ein Antrag beim AG hilfreich??

P
paula

22.01.2007 um 18:22 Uhr

nehmt euch den betroffenen AN und geht mal zum zuständigen vertreter beim AG. man kann doch über alles sprechen. nur seid euch darüber im klaren, dass ihr hier nichts erzwingen könnt

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