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Erwerbstätigkeit im Sonderurlaub - ist das möglich und auf welcher Grundlage?

M
Maxi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen und Kolleginnen, eine Kollegin befindet sich gerade im Sonderurlaub. Dieser dient dazu im Anschluß an den Erzeihungsurlaub ihr Kind weiter betreuen zu können. Nun möchte die Kollegin während des Sonderurlaubs ähnlich wie im Erziehungsurlaub wöchentlich ein paar Stunden arbeiten, um Neuerungen etc. in Ihrem Arbeitsbereich mitzubekommen. Frage: Ist das möglich und auf welcher Grundlage?

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Community-Antworten (2)

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Fayence

24.07.2006 um 11:33 Uhr

Maxi, die Ausgestaltung von Sonderurlaub ist eine Regelungsabsprache zwischen AG & AN oder dieser Anspruch ist in Tarifvertrag/BV verankert.

Ob die Arbeitsmöglichkeit besteht, kann von der Kollegin also nur im Gespräch mit dem AG geklärt werden. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage kenne ich nicht.

P
paula

24.07.2006 um 11:58 Uhr

ich stimme Fayence zu. falls der anspruch in einer BV oder dem TV geregelt wurde sind diese ggf. auslegungsfähig. falls dort von einer verlängerung der gesetzlichen elternzeit die rede ist, kann man wohl mit guten gründen vertreten, dass auch die regelungen zum nebenerwerb umfaßt sind. wenn es sich -wie du geschrieben hast- wirklich um sonderurlaub handelt ist aus meiner sicht wirklich das gespräch mit dem AG zu suchen

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