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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

12h Schicht; 1h Pause nur mit "Sondergenemigung" - Wie sieht der Versicherungsschutz aus, wenn die Firma solche Schichten plant und es passiert ein Wegeunfall oder anderes?

D
duAffentier
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich meiner Firma ist seit 6Monaten 12h Schichten angesagt. 4-5Tage und bei einer 42h Woche. Uns wurde gesagt, das es nur 1hPause gibt, Aufgrund einer Sondergenemigung, dürfen wir 11h am Tag arbeiten. Ist dies Wahr? Gibt es den solche Sachen? Bzw. es soll eine Arbeitszeit von 12h15min erteilt werden, mit 1h15min Pause. Das man am ende 15min Schichtübergabe hat. Sind meistens 12-12 1/2h Arbeiten und manchmal 13-14h bei1h Pause.

Oder ist das max. am Tag 10h Reine Arbeitszeit mit 2h Pause?

Wie sieht der Versicherungsschutz aus, wenn die Firma solche Schichten plant und es passiert eine Wegeunfall oder anderes? Wir verstoßen ja jeden Tag da gegen das Gesetzt.

Da es einen dramatischen Unfall gab nun, hoffen wir den BR in 2 Monaten installiert zu haben in unserer Firma.

7.95009

Community-Antworten (9)

T
TROISDORFER

14.05.2009 um 20:05 Uhr

Hallo duAffentier , hast du dir schon mal das Arbeitzeitgesetz durch gelesen ??? Was ihr da macht ist unzulässig,wer hat euch das alles erzählt ??? Aber Bitte Dringen und Zwingend das (ArbZG) lesen .

Arbeitszeitschutz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert Höchstarbeitszeiten, die nicht überschritten werden dürfen, und es legt ein Mindestmaß an Ruhenspausen und Ruhenszeiten fest.

§ 5 Arbeitszeitgesetz bestimmt beispielsweise, dass Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhenszeit von mindestens elf Stunden haben. Bei bestimmten Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern und Gaststätten, darf die Ruhenszeit um bis zu eine Stunde, also auf 10 Stunden, verkürzt werden. Hiervon sind Abweichungen möglich, beispielsweise durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Verstöße gegen den gesetzlichen Arbeitszeitschutz können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Das Gesetzt sieht hierbei für den Arbeitgeber Geldbußen bis zu 15.000 EUR vor und bei Gefährdung der Gesundheit des Arbeitnehmers auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr (§ 23 ArbZG).

Aufsichtsbehörden sind die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, bzw. die Ämter für Arbeitsschutz. Die Aufsichtsbehörden können die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des Arbeitszeitschutzes anordnen. Dabei stehen Ihnen polizeiliche Befugnisse zu, auch Zwangsgeld ist möglich.

Wie können sich Arbeitnehmer wehren? Muß ich um meinen Job fürchten?

Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine Anweisungen seines Arbeitgebers auszuführen, wenn dadurch das Gesetz verletzt wird. Er kann eine gesetzwidrige Arbeitsanweisung ablehnen. Allerdings trägt der Arbeitnehmer dann das Risiko, dass ein unverständiger Arbeitgeber mit einer Kündigung reagiert und der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess die Rechtswidrigkeit der Kündigung beweisen muss. Manche Arbeitgeber neigen auch dazu, rüdere Methoden anzuwenden und Arbeitnehmer, die sich "querstellen", langfristig auf das Abstellgleis zu stellen oder rechtswidrig zu mobben.

Deshalb sollte diplomatisch vorgegangen werden. Zunächst sollte der Arbeitgeber erstmal darauf aufmerksam gemacht werden, wenn gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird. Dies erfolgt möglichst so, dass man den Hinweis später nachweisen kann, also schriftlich, per e-Mail oder unter Anwesenheit von Zeugen (Protokollnotiz anlegen: Wer hat wem, was, wann gesagt). Dann kann sich der böswillige Arbeitgeber später nicht mehr rausreden, er hätte davon nichts gewusst. Der gutwillige Arbeitgeber sollte jetzt gehalten sein, Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Arbeitszeitverstöße zu vermeiden.

Führt die Meldung nicht zum Erfolg, sollte eine nächste Eskalationsstufe eingeleitet werden. Für Arbeitnehmer empfiehlt es sich die Rücksprache mit dem Betriebsrat oder Vertrauenspersonen im Unternehmen zu halten. Wenn auch das nichts hilft, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Der Anwalt kann helfen, einen Weg aus der Zwickmühle zwischen Arbeitgeberdruck und gesundheitsgefährdenden Arbeitszeiten zu finden. Arbeitnehmer können so auch Feststellungsklage erheben, um gerichtlich die Unzulässigkeit der Arbeitszeiten feststellen zu lassen.

Der Arbeitnehmer kann sich zur Not, auch an die Aufsichtsbehörde wenden, wenn sich der Arbeitgeber völlig uneinsichtig zeigt. Dies stellt bei schwerwiegenden Verfehlungen meines Erachtens keinen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht dar (Loyalitätspflicht aus dem Arbeitsverhältnis). Aber das Anschwärzen des Arbeitgebers im bestehenden Arbeitsverhältnis ist nicht ohne Risiko, beispielsweise bei Steuerstraftaten ist umstritten, ob der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber anschwärzen darf ohne seine arbeitsvertragliche Treuepflicht zu verletzen (Stichwort: Whistleblowing). Im Zweifel vorher einen Anwalt um Rat fragen. Das Arbeitszeitgesetz schützt den Arbeitnehmer. Aber auch der Arbeitnehmer ist gehalten, gerade bei Berufskraftfahrern, sich an vorgeschriebene Ruhenszeiten im Straßenverkehr zu halten. Sonst gefährdet er nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und macht sich damit ggf. strafbar.

Bei lebensgefährdenden Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder anderen Schutzgesetzen sollte indes keine Zeit verloren werden. Hier gilt es, Leben und Gesundheit zu bewahren und rechtswidrige Anweisungen zu verweigern!

Der aktuelle Fall ist sicher kein Einzelfall für arbeitgeberseitig angeordnete, geförderte oder geduldete Gesetzesverstöße. Das zeigte kürzlich auch der Skandal um die verfälschten Verfalldaten von Fleisch (Frischfleisch-Skandal). Auch bei den Arbeitszeiten im Krankenhaus- und Pflegebereich darf man seine Zweifel haben.

Die Aufsichtsbehörden sollten hier strenger und häufiger kontrollieren. Arbeitgeber sollten dem Preiswettbewerb nicht mit illegalen Methoden begegnen und Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig helfen lassen. Und Tschüß .... ;-)

K
Kriegsrat

14.05.2009 um 21:14 Uhr

@ duaffentier

in welcher branche arbeitest du ? welche sondergenehmigung ist hier gemeint ? welcher tarifvertrag gilt bei euch und was ist dazu in ihm geregelt ?

D
diealte

14.05.2009 um 21:26 Uhr

@ duaffentier

bei Verstößen gegen das ArbZG wie es hier wohl ist, kann jeder, also auch Du sich vertraulich an die zuständigen Aufsichtsbehörde wenden. Diese kümmert sich dann darum, geht diesem also nach und erklärt auch sehr deutlich dem AG das ArbZG und was Verstöße kosten.

Die Aufsichtsbehörde ist das Gewerbeaufsichtsamt oder auch Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

D
duAffentier

14.05.2009 um 21:39 Uhr

Hey.

  1. Kein Tarifvertrag (Firma ist erst 2 Jahre alt)
  2. "welche sondergenehmigung ist hier gemeint ?" --> Die Manager erzählen das alles mit der "Sondergenehemigung". Keiner hat diese je gesehen. Es wird hier einfach verlangt!
  3. Die Ämter sehen das sicherlich locker. Da wir mehrer hundert Arbeitsplätze schaffen...Daher nur per BR. Der BR wird die Gesetzte durchdrücken müßen
  4. Arbeiten in der Solarbranche
  5. So lang kein BR hier ist, gibt es "Gesetzte der Manager". Da wird alles erfunden und so gerückt wie man es brauch
  6. Ich kenne die Gesetzte! Aber wenn der Firmenchef+Manager dir anderes erzählen, dann muss man des hinnehmen. Die legen das so Fest.

BR ist in 2 Monaten hier gewählt. Dann wird man was ändern. Aber es geht ja um die Zeit davor...

Wir gehen nun Informierter, Organsierter und geordneter an die Sache heran! Da bringen wir viel Schwung hier herein! Daher die vielen Fragen. Wenn ich weis was Ok ist und wir dürfen/können/müssen, fällt es denen schwer das zu leugnen.

Frage: Kann man zu einer Unterschrift gezwungen werden (Aktennotiz, Abmahnung...), wenn man diese z.B. 1 Tag mit nach Hause nehmen möchte um sich zu Informieren und Rücksprache mit Anwalt etc,. zu halten? Oder muss man dies unterschreiben (ohne Zeit zu haben sich darüber zu informieren)? Wie ist der Rahmen da? Kann der AG mir eine Verweigerung von einer Unterschrift als Arbeitsverweigerung anrechnen und Massnahmen dagegen einleiten. Z.B. Personalgespräch oder Abmahnung oder andersweitig?

K
Kriegsrat

14.05.2009 um 22:55 Uhr

zu 1. das wäre jetzt keine frage des alters der firma ob evtl. tarifverträge gelten würden....

zu 2. sobald ihr br seid, ominöse sondergenehmigung vorlegen lassen...

zu 3. ämter sehen das nicht locker, außerdem wenn sich die arbeitszeiten an den gesetzen orientieren würden, würdet ihr noch viel mehr arbeitsplätze schaffen

zu 4. solarbranche kann ich mehr jetzt keine sonderregelungen bzgl. arbeitszeit vorstellen

zu 5. das ist so

zu 6. wenn du nicht individualrechtlich klagen willst, schon..... oder du nimmst den weg den "diealte" aufzeigte

zu frage : du unterschreibst ja nur für die kenntisnahme des inhalts bzw.den erhalt eines schriftstückes, nicht für das einverständnis mit dem inhalt, füge halt den zusatz "zur kenntnis genommen" oder "erhalten" hinzu........

D
DerAlteHeini

15.05.2009 um 00:24 Uhr

duAffentier Du unterschreibst mit: "Erhalten am xx.xx.xxxx, Unterschrift".

Der neue BR sollte, bevor er in dieser Sache aktiv wird, sich umfassend kundig machen, da es diverse Ausnahmen gibt, die Arbeitszeiten auch über 10 Std/Tag zulassen.
Aber um die Gewährung von Ausgleichszeiten dürfte die Firma nicht umzukommen.

D
duAffentier

15.05.2009 um 00:53 Uhr

Hey,

Ausgleichszeiten sind halt durch das Miss-Managment und Personalmangel kaum zu machen. Überstunden von 150-300 und sogar 500h sind hier normal. Abfeiern geht selten und Urlaub auch. Viele nehmen mehr als die hälfte des Jahresurlaub ins neue Jahr unde müßen den dann in 3Monaten bis April abfeiern... Wir wissen ja, das ein BR her muss. Aber nun wird hier versucht, einzelne Personen durch andere Sachen (ala Fehlverhalten etc. zu entfernen). Da es ja keinen anderen Weg gibt. DFa jede Arbeitszeit hier gefällscht wird, wird alles passen gemacht...Also es wird sozusagen "Behördlich angepasst"...Falls mal jemand kommt ist alles i.O. ;) Da hier alles passend gemacht wird :-(

Daher wissen wir nicht, wie wir unsere Arbeitszeiten nachweisen sollen?

D
DerAlteHeini

15.05.2009 um 02:01 Uhr

duAffentier Ihr habt die Möglichkeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt zusprechen und die Angelegenheit detailliert zu schildern. Dies dürfte nach vorheriger Zusage durch die Behörde auch anonym möglich sein.

Werden Arbeitszeiten und Abrechnungen verfälscht, so dass eventuell "falsche" Lohnsteuer und/oder Sozialabgaben gezahlt, steuerfreie Zulagen die nicht erarbeitet wurden abgerechnet, usw., so dürfte sich das Finanzamt über einen ausführlichen, auch anonymen Hinweis freuen. Ist der Hinweis nachvollziehbar so kann es sein das eines morgens zu Geschäftsbeginn die "Herren" mit den Umzugskartons kommen und den Betrieb auf den Kopf stellen.

Übrigens, in einigen Bundesländern gibt es bei den Finanzämter sog. Ansche.....-Hotlin, die auch anonym genutzt werden kann. Dort ist man gleich in der richtigen Abteilung und das Gespräch konzentriert sich auf das Wesentliche.

D
duAffentier

15.05.2009 um 03:14 Uhr

Ok. Danke. Das ist eher was für den BR.

Wir haben Festgehalt in der Firma. Keiner bekommt für Sonn/Feiertag/Nachtarbeit steuerfreie Zulagen oder ähnliches. Einziges ist, für Feiertag bekommt man 8h Zeit und bei angerissenen Tag 4h extra.

Aber sonst gibts nix... Jeden Monat das selbe Geld +/- 1%

Ich weis, das hier eigentlich alles gegen irgendwelcge Auflagen undGesetzte verstöst. Nur muss man dies Dezent angehen, um keine Schließung des Betrieb zu riskieren, da so eine Strafzahlung alles ruinieren kann.

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