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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alleine Arbeiten erlaubt in Produktionsbetrieb?

T
Thosie
Mai 2020 bearbeitet

Hallo,

ich musste heute alleine in einer großen Produktionshalle arbeiten. Als ich meinen Chef angerufen hatte und gefragt habe ob das erlaubt ist sagte er "ja darüber gebe es eine Gefährdungsbeurteilung und das wäre keine gefährliche Arbeit"

Zum Verständnis: Ich muss mit einen Kran Teile aus einem Ladungsträger nehmen, dann mit dem Teil und Kran 2 Stufen hochgehen das Teil auf eine Messvorrichtung legen, vermessen und wieder zurück legen. Ich Stehe auf einem Podest von ca. 60cm höhe.

Das Bauteil ist groß, schwer und scharfkantig. Ich halte es schon für gefährlich wenn sich da mal ein Haken löst o.ä.

Kann ich das von der Gewerbeaufsicht prüfen lassen? oder wo kann ich mich sonst dran wenden?

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Community-Antworten (4)

U
UliPK

17.05.2020 um 11:10 Uhr

Hast du mal den Betriebsrat angesprochen? Der ist dabei auch in der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. "7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;"

C
celestro

17.05.2020 um 17:09 Uhr

Als Erstes würde ich mir die Gefährdungsbeurteilung mal durchlesen / anschauen. Sonderlich gefährlich klingt das für mich erst einmal nicht.

U
UliPK

17.05.2020 um 20:03 Uhr

Naja gerade das "alleine Arbeiten" halte ich zumindest schon mal für bedenklich. Da stellen sich dann schon so einige Fragen in diesen Zusammenhang.

Bei Kranarbeiten kann auch immer wieder was passieren. Scharfkantige Teile bewegen, kann man sich auch immer schneiden. Groß und schwer auf den Füßen, je nachdem wie groß und schwer macht sich auch nicht gerade gut, wenn es einem auf die Sicherheitsschuhe fällt oder sonst wohin. Nur beurteilen können wir das hier mit Sicherheit nicht.

B
BRHamburg

18.05.2020 um 09:35 Uhr

Wenn ihr einen BR habt würde ich mit dem sprechen. Und vom AG würde ich mir eine Kopie der Gefährdungbeurteilung für diesen Arbeitsplatz geben lassen. Bei uns müssen immer mindestens zwei Mitarbeiter bei Krahntätigkeiten anwesend sein.

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