während der Kurzarbeit - Arztbesuch
hallo, bin für 3 tage zur Kurzarbeit eingeteilt gewesen, Montag bis Mittwoch, Chef hat mich gefragt, 8 Woche vorher am Donnerstag ob ich für eine Kollegin einspringen kann, habe allerdings für Montag einen Arztbesuch den hatte ich mir extra in die vorgesehene Kurzarbeitszeit gelegt . und Dienstag Vormittag einen anderen Termin und habe dies so meinem Chef mitgeteilt Chef war damit einverstanden, können dadurch mir Nachteile entstehen ?
Community-Antworten (8)
17.05.2020 um 14:00 Uhr
Was für Nachteile sollen hier entstehen?
17.05.2020 um 16:24 Uhr
dass ich während der Arbeitszeit ztum Arzt gehe ? oder zählt kurzarbeit nicht als arbeitszeit ?
17.05.2020 um 17:05 Uhr
glaube nicht, dass man einen Sachverhalt noch komplizierter beschreiben kann. Müsste man verstehen, was hier gemeint ist?
17.05.2020 um 23:55 Uhr
Nein die Zeit während du dich auf Abruf zu Hause aufhältst ist keine Arbeitszeit. Du musst erreichbar sein, aber nicht zu Hause bleiben.
18.05.2020 um 11:56 Uhr
Wenn dein Chef die Sache beim Arbeitsamt meldet, dann bekommst du für diese Tage kein Kug. Du bist verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten und eben auch zu arbeiten wenn sich die Gelegenheit ergibt. Wenn dein Chef das nicht tut (wovon ich im aktuellen Fall ausgehen würde) dann passiert gar nix.
24.02.2021 um 12:00 Uhr
@seehas: Haben Sie eine Quelle zur Hand für die Aussagen? Ich bin seit längerem auf der Suche nach kurzen und prägnanten Texten, mit allen Infos.
Die Flyer von der BA sind zu unübersichtlich und haben viel blabla ohne schnell und knapp auf den Punkt zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
24.02.2021 um 12:06 Uhr
warst Du an dem Tag für Arbeit eingeplant oder für KUG?
- kurz und kanpp - das ist der springende Punkt, davon hängt ab wie es weitergeht
wenn du an dem Tag arbeitest, ist es ein Arztbesuch während der Arbeit (ganz normal wie vor Corona bzw KUG) auch. Wenn Du Kurzarbeit hast an dem Tag, gehst halt zum Arzt, weiter passiert da nix.
Wie dein AG das angegeben hat beim Amt, ist für den AN erstmal unerheblich. Für den AN wird es immer dann von Belang, wenn er KUG macht aber arbeitet. Den Fall darf es nämlich nicht geben (ist aber wohl durchaus real)
Also solange Du für die Arbeit die Du leistet normal bezahlt wirst, ist für Dich als AN erstmal alles ok.
24.02.2021 um 12:56 Uhr
Oh Leute könnt Ihr kein Datum lesen?
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